Arnsberg. Aus Mangel an Beweisen sind zwei Jugendliche und ein Heranwachsender vor der Jugendkammer freigesprochen worden: Gab es den Überfall überhaupt?
Vor der 4. Großen Strafkammer als Jugendkammer standen jetzt drei junge Männer aus Neheim unter dem Vorwurf des schweren Raubes. Die Angeklagten, zwei Jugendliche im Alter von 16 und 18 Jahren sowie ein 20-jähriger Heranwachsender, sollten laut Anklage am Abend des 7. Oktober 2023 einen 24-jährigen Bekannten zwischen dem Busbahnhof und dem Marktplatz in Neheim überfallen haben.
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Den Vorwürfen zufolge forderten die Angeklagten den 24-Jährigen auf, seine Bauchtasche herauszugeben. Dabei habe einer der Angeklagten ein Messer angedeutet, indem er seinen Pullover hochzog, während ein anderer Angeklagter ein Pfefferspraygerät vorgezeigt haben soll. Als das Opfer sich weigerte, die Tasche herauszugeben, soll er geschlagen, getreten und festgehalten worden sein. Schließlich hätten die Täter das Portemonnaie aus der Tasche des Opfers entnommen, 60 Euro gestohlen und das Portemonnaie wieder zurückgelegt.
Die drei Angeklagten, die 2021 und 2022 aus Afghanistan nach Deutschland kamen und teils bei Leihfirmen gearbeitet hatten, bestritten die Vorwürfe vehement. Sie gaben an, weder Waffen bei sich gehabt noch Gewalt angewendet zu haben. Der 20-jährige Angeklagte erklärte, er habe lediglich 50 Euro zurückgefordert, die er dem Opfer zuvor geliehen habe. Auch bestritt er den Einsatz eines Pfeffersprays, das angeblich ein Haarspray gewesen sein soll. Der 20-Jährige will einige Tage nach dem Vorfall von dem vermeintlichen Opfer, einem Landsmann der Angeklagten, mit einem Messer attackiert worden sein. Er habe Angst, allein in die Stadt zugehen. Das, obwohl er nach seinen Angaben Europameister im Kickboxen ist. Er will aus dem Sauerland wegziehen.
Widersprüchliche Aussagen
Besonders belastend für die Glaubwürdigkeit des Opfers waren seine widersprüchlichen Aussagen. Während er bei der Polizei behauptete, ein Messer sei ihm direkt vorgehalten worden, sagte er vor Gericht aus, das Messer lediglich im Hosenbund eines der Angeklagten gesehen zu haben. Zudem hatte das Opfer angegeben, die Bauchtasche während der gesamten Auseinandersetzung getragen zu haben. Ein Foto eines Zeugen widerlegte diese Aussage und zeigte die Tasche in der Hand eines weiteren Zeugen.
Angesichts dieser Unstimmigkeiten forderte die Staatsanwältin den Freispruch der Angeklagten wegen mangelnder Beweise. Das Gericht folgte dieser Einschätzung und sprach die drei Angeklagten frei. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.