Arnsberg-Holzen. Warum man im künftigen Gewässer nahe Holzen nicht baden darf - und was die Firma „Calcit“ sonst noch alles plant.

Ein neuer See in Arnsberg? Tatsächlich wird das Stadtgebiet in nächster Zeit um ein Gewässer erweitert. Allerdings handelt es sich dabei nicht um eine Wasserfläche mit Erholungswert. Dahinter steckt die geplante West-Erweiterung des Kalksteinbruchs nahe des Arnsberger Ortsteils Holzen.

Auch interessant

Verbunden ist diese Erweiterung mit der „Herstellung eines Restsees in Arnsberg“. Die Firma Calcit Edelsplitt Productions GmbH & Co. KG als Betreiber des Steinbruchs „zur oberirdischen Gewinnung von Kalkstein im Sprengbetrieb“ hat die benötigte Genehmigung bereits im Mai 2021 beantragt - und auf zeitnahes „grünes Licht“ gehofft: „Mit der jetzt beantragten Erweiterung der Abbaufläche soll unmittelbar nach Erteilung der Genehmigung, nach Möglichkeit im Jahr 2022, begonnen werden“, heißt es im der Redaktion vorliegenden Antrag - inzwischen sind bereits drei Jahre vergangen. Doch jetzt kommt entscheidend Bewegung in das Verfahren: Am heutigen Dienstag, 4. Juni, ist die öffentliche Auslegung eines Planfeststellungbeschlusses erfolgt. Darin heißt es u.a.: „Nach Durchführung des Planfeststellungsverfahrens hat der Hochsauerlandkreis der Firma Calcit Edelsplitt Produktions GmbH & Co. KG in Arnsberg-Holzen die wasserrechtliche Planfeststellung gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz erteilt.“ Der Plan umfasse die Herstellung eines Gewässers - ein sogenannter „Tagebau-Restsee“ - durch Betreiben einer Abgrabung. Mit dieser Abgrabung werde der bestehende Steinbruch in westliche Richtung erweitert und bis auf die bestehende Endsohle vertieft. Bevor wir einen genaueren Blick auf die Zukunft der Produktion werfen, schauen wir zunächst kurz zurück:

Die Steinbrucherweiterung von Calcit in Holzen auf der Karte.
Die Steinbrucherweiterung von Calcit in Holzen auf der Karte. © WP | uvp-verbund.de

Der Abbau von Gestein am Standort Holzen erfolgt bereits seit den 1960er Jahren. Derzeit findet dieser Abbau noch entsprechend der Planfeststellung des Hochsauerlandkreises vom 15. Juli 2013 statt. Der Abbau erfolgt bereits bis auf die genehmigte Abbausohle von 180 Metern „NHN“ (Normalhöhennull). Auch die nördliche Ausdehnung - Richtung Landesstraße 682 - ist weitgehend erschöpft. „Die hier die Kalksteinschichten überlagernden Schichten sind entgegen den damaligen Vorerkundungen tiefgründig stark verwittert und zu steinigem Lehmboden zersetzt, so dass ein Aufschluss der zum Abbau genehmigten Kalksteine nicht in vollem Umfang möglich sein wird“, heißt es im Antrag aus 2021. Dies bedinge eine zeitige Erweiterung des Steinbruchs in westliche Richtung.

34 weitere Jahre

Die genehmigte jährliche Abbauleistung - 750.000 Tonnen verwertbares Rohgestein - werde beibehalten, teilte der Betreiber schon seinerzeit mit - und blickte wie folgt voraus:

„Die im Rahmen der Erweiterung beantragten Massen von 26 Millionen Tonnen Abbaugut reichen somit für einen Zeitraum von voraussichtlich 34 Jahren. Der Abbau ist in zwei Abbauphasen vorgesehen. Begonnen wird in der Abbauphase I - im nördlichen Bereich der Erweiterungsfläche.“ Die ermittelte Abbaumenge an Kalkstein reiche dort voraussichtlich für einen Zeitraum von 25 Jahren.

Auch interessant

Im Bereich der Abbauphase II, im südlichen Bereich der Erweiterungsfläche, sei eine Windenergieanlage (WEA) geplant. „Die Nutzungsdauer dieser Anlage ist gemäß vertraglicher Vereinbarung zwischen dem Windanlagenbetreiber und der Calcit begrenzt auf den Zeitraum bis zur Inanspruchnahme durch die Steinbrucherweiterung. Mit Beginn der Abbauphase II ist diese Anlage zurückzubauen. Die hier anstehende Abbaumenge an Kalkstein reicht voraussichtlich für einen Zeitraum von weiteren neun Jahren“, heißt es über den späteren Zeitraum des Abbaus.

Verlegung und Neuanbindung der K 29

„Da mit dem Gesteinsabbau auch Grundwasser führende Schichten angeschnitten werden und sich mit Ende des Abbaus und der Einstellung der Sümpfungsmaßnahmen ein Tagebaugewässer einstellen wird, ist auch ein Antrag auf Herstellung eines Gewässers gestellt worden“, stellt der Hochsauerlandkreis als zuständige Genehmigungsbehörde fest. Damit sei zugleich die Verlegung und Neuanbindung der Kreisstraße 29 im Bereich südlich des bestehenden Steinbruchs verbunden.

Wer es genau nachlesen möchte: Der Hochsauerlandkreis hat den Plan am 21. Mai 2024 festgestellt. „Die Umweltauswirkungen des Vorhabens wurden unter Einbeziehung der Öffentlichkeit bewertet und berücksichtigt“, teilt der Kreis als Untere Wasserbehörde mit. Der Planfeststellungsbeschluss und eine Ausfertigung des Plans liegen zwei Wochen bei den Städten Balve, Menden und Arnsberg aus. Die Entscheidung und die zugehörigen Unterlagen können vom 4. Juni bis einschließlich 17. Juni 2024 außerdem auf dem zentralen Internetportal www.uvp-verbund.de (Suchbegriff „Steinbruch Holzen“) eingesehen werden. Für den HSK ist das Genehmigungsverfahren damit abgeschlossen, die Kreisverwaltung weist aber auf Folgendes hin: „Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gegenüber Betroffenen, soweit ihnen der Planfeststellungsbeschluss nicht unmittelbar zugestellt worden ist, als zugestellt.“ Dieser Personenkreis hat theoretisch noch die Möglichkeit, beim Verwaltungsgericht gegen die Steinbruch-Erweiterung zu klagen.