Arnsberg. Die Arnsberger SPD-Fraktion beantragt einen parlamentarischen Fahrplan für Sanierung bzw.Neubau von Lehrschwimmbecken.
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Arnsberg hat jetzt in einem Schreiben an Bürgermeister Bittner einen parlamentarischen Fahrplan beantragt, wie und wann die Sanierung der Lehrschwimmbecken in Voßwinkel und Alt-Arnsberg (Sauerstraße) angegangen sowie wie und wann der erforderliche Neubau für das nicht mehr sanierungsfähige Lehrschwimmbecken Herdringen umgesetzt werden soll. Da Haushaltsmittel für einen Neubau des Lehrschwimmbeckens Herdringen erst für den noch zu beratenden Stadt-Doppeletat 2022/23 eingestellt werden können, setzt sich die SPD-Fraktion außerdem für einen Notbetrieb im alten Lehrschwimmbecken Herdringen ein, damit dort der schulische Schwimmunterricht nicht jahrelang ausfällt.
SPD: Kein Verzicht auf Beckenkapazitäten
Im Einzelnen schreibt die SPD: Die Ergebnisse des Gutachtens zu den drei noch bestehenden Lehrschwimmbecken in Arnsberg liegen jetzt vor (die Westfalenpost berichtete). Alle Anlagen weisen Mängel auf. Während die Standorte Sauerstraße und Voßwinkel noch sanierungsfähig sind, wären die Kosten zur Erneuerung des Lehrschwimmbeckens Herdringen mit 2,5 Millionen Euro allein für die Badtechnik deutlich zu hoch. Hinzu kommen noch die Kosten für die Sanierung des Gebäudes. Mit Blick auch auf die nachlassende Schwimmfähigkeit bei Kindern, habe sich die SPD-Fraktion immer dafür ausgesprochen, dass auf die bestehenden Beckenkapazitäten nicht verzichtet werden könne. „Damit gehen wir konform mit dem Entwurf des Masterplan Sport. Daher müssen wir das Thema Lehrschwimmbecken politisch unverzüglich angehen“, so die SPD.
Die SPD-Fraktion schlägt folgende Schritte vor
1. Die Ergebnisse des Gutachtens werden in den Bezirksausschüssen Arnsberg, Herdringen und Voßwinkel sowie im Ausschuss Schule, Kultur und Sport sowie im Haupt- und Finanzausschuss und Rat möglichst noch in diesem Sitzungslauf vorgestellt und über das weitere Vorgehen beraten und entschieden.
2. Es ist zu begrüßen, dass vorgesehen ist, die Sanierung der beiden Becken in Arnsberg und Voßwinkel kurzfristig während der coronabedingten Schließung anzugehen. Die nötigen Haushaltsmittel sind dafür bereit zu stellen.
3. Spätestens zum Sommer sollte auf politischem Wege entschieden sein, ob ein Ersatzneubau für das jetzige Lehrschwimmbecken Herdringen erstellt werden soll, in welcher Form er erstellt werden soll und vor allem wo und für welches Becken er erstellt werden soll. Die Verwaltung hat dann genügend Zeit, um die nötigen Finanzmittel in den Haushaltsentwurf einzustellen. Dabei ist selbstverständlich die Bewerbung um entsprechende Fördermittel unabdingbar.
4. Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ würde hier in Frage kommen. In Kommunen in der Haushaltssicherung beträgt die Förderquote 90%. Zurzeit werden allerdings keine neuen Anträge mehr bearbeitet. Nach der Bundestagswahl im September dürfte klar sein, ob das Programm weitergeführt wird. Die Verwaltung solle sich dann darauf bewerben, um eine 90-Prozent-Förderung zu erlangen. Sollte eine Förderung nicht zustande kommen, besteht noch die Fördermöglichkeit durch die KFW. Für die Übergangsphase soll ein Notbetrieb ermöglicht werden.
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