Arnsberg/Sundern. Die neuen Regelungen wirken sich auch auf die heimischen Kindertageseinrichtungen aus.
Im Hochsauerlandkreis wurde der Inzidenzwert von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten. Das hat das Land Nordrhein-Westfalen mit Datum vom 29. April offiziell in einer aktuellen Allgemeinverfügung festgestellt. Das bedeutet, dass ab Montag, 3. Mai, auch in Arnsberg und Sundern weitere Beschränkungen zum Schutz in der Corona-Pandemie in Kraft treten.
Die neuen Regelungen wirken sich auf den Betrieb von Schulen und Kindertageseinrichtungen aus. Mit den verschärften Regeln sollen weitere Kontakte vermieden werden, um die steigenden Infektionszahlen aufzuhalten. Aktuell liegt die Sieben-Tage-Inzidenz im gesamten Hochsauerlandkreis bei einem Wert von 183,2 (Stand: 29. April.). Der kreisweite Wert ist ausschlaggebend für die zu treffenden Maßnahmen der Corona-Notbremse. Der Überblick:
Schulen ab Montag wieder im Distanzunterricht - mit Ausnahmen
Schulen: Ab Montag müssen alle Schulen zum Distanzunterricht zurückkehren. Eine Ausnahme gilt für die Abschlussklassen der weiterführenden Schulen sowie für Förderschulen - hier kann weiterhin Präsenzunterricht stattfinden. Für Schüler der Klassen 1 bis 6 wird eine Notbetreuung angeboten, wenn sie nicht anderweitig betreut werden können.
Für die Kitas gilt ab Montag Betreuungsverbot mit bedarfsorientierter Notbetreuung
Kindertageseinrichtungen: Für die Kindertageseinrichtungen gilt ab Montag ein Betreuungsverbot mit bedarfsorientierter Notbetreuung unter den gültigen Vorgaben der Coronabetreuungsverordnung, u. a. die Gruppentrennung sowie die Reduzierung der Betreuungszeit um zehn Wochenstunden.
Im Vergleich zum Frühjahr 2020 ist die Notbetreuung nicht für spezielle Berufsgruppen vorgesehen, sondern für die Familien offen, die die Betreuung nicht anders organisieren können. Die Stadt Arnsberg bittet daher alle Eltern darum, sorgfältig zu prüfen, ob sie die Notbetreuung aufgrund eines der folgenden Kriterien in Anspruch nehmen müssen:
Die Regeln für die Kita-Notbetreuung
Die bedarfsorientierte Notbetreuung ist offen für:
- Kinder, für die der Besuch eines Betreuungsangebotes aus Gründen des Kinderschutzes erforderlich ist;
- besondere Härtefälle in Absprache mit dem Jugendamt;
- Kinder aus belasteten Lebenslagen bzw. deren Lebenssituation ggf. mit einem erhöhten Bedarf einhergeht und die einen besonderen individuellen Bedarf haben. Diese Familien werden von den Kindertagesbetreuungsangeboten aktiv angesprochen und eingeladen;
- Kinder mit Behinderungen und Kinder, die von wesentlichen Behinderungen bedroht sind und bei denen dies von einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde;
- Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung;
- Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen. Eltern, die keine alternative Betreuung sicherstellen können, müssen dies gegenüber der Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflegestelle in einer Eigenerklärung wöchentlich anmelden.
Wo man das Formular für eine Eigenerklärung für Betreuungsbedarf findet
Auf der Seite des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration finden Interessierte Informationen zu den Regelungen für die Kitas sowie eine Eigenerklärung für Betreuungsbedarf: www.mkffi.nrw/corona-aktuelle-informationen-fuer-eltern.Ausblick.
Eine Rückkehr zum Präsenzunterricht sowie von der bedarfsorientierten Notbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb erfolgt an dem Montag nach der Feststellung des Landes Nordrhein-Westfalen, dass die Sieben-Tage-Inzidenz im Hochsauerlandkreis an fünf aufeinander folgenden Werktagen wieder unter 165 liegt.
Das Coronavirus-Informationsangebot der Stadt Arnsberg ist immer aktuell unter www.arnsberg.de/corona zu finden.