Arnsberg/Sundern. Bislang gibt es in der Corona-Statistik des HSK 98 Todesfälle. Sie bedeuten für die Bestatter ein erhöhtes Infektionsrisiko.
In Nordrhein-Westfalen sind im vergangenen Jahr nach vorläufigen Ergebnissen etwa 213.000 Menschen verstorben, das wären rund drei Prozent mehr als im Vorjahr. Im Dezember 2020 war die Zahl der Todesfälle voraussichtlich um 17 Prozent höher als im Dezember 2019.
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Die Zahlen für den Hochsauerlandkreis bestätigen diesen Anstieg nicht. Nach der vorläufigen Statistik des Landesamtes IT NRW (die Zahlen können sich durch Nachmeldungen der Standesämter noch erhöhen) gab es im HSK im vergangenen Jahr insgesamt 3102 Todesfälle, im Jahr zuvor waren es mit 3200 etwas mehr. Im Jahr 2018 mit einer starken Grippesaison waren es 3296 Todesfälle.
In Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verzeichnet der HSK bislang 98 Todesfälle. Nach Angaben des Gesundheitsamts sind seit Jahresbeginn 2021 bereits 12 Arnsberger und 3 Sunderner mit einer Corona-Infektion verstorben.
Bestatter fordern Einstufung als systemrelevant
Und diese Fälle stellen auch die Bestatter vor Herausforderungen, denn die betroffenen Patienten sind auch nach ihrem Tod weiterhin ansteckend. Sie dürfen nicht offen aufgebahrt werden und die Bestatter müssen in spezieller Schutzkleidung und unter erhöhten Hygienestandards arbeiten.
Was den Hüstener Bestatter Stefan Nolte ärgert: „Wir erscheinen in keinem Impfplan bei einem aktuell recht gefährlichen Job.“ Deshalb hat er nun ein Schreiben an die Bundesregierung gerichtet. „Ich würde mir wünschen, dass wir Bestatter auch als systemrelevant eingestuft werden“, sagt Nolte. „Gerade in der jetzigen Zeit ist unser Job schließlich wichtig.“
Über zusätzliche Kosten für Masken und Schutzkleidung sowie sich ständig ändernde Vorschriften, was Trauerfeiern angeht, will er sich weniger beschweren – der Schutz der Mitarbeiter sei aktuell das Wichtigste. Und besonders belastend sei die Situation für Angehörige.
Er berichtet von Fällen, in denen es keinen wirklichen Abschied geben konnte und von Beerdigungen, die verschoben werden müssen, weil nahe Verwandte ebenfalls positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Doch im Falle einer Erdbestattung bleiben maximal zehn Tage Zeit, ungeachtet solcher Umstände.
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