Arnsberg/Sundern. Als Vorsorge und nicht als Grund zur Panik versteht das NRW-Gesundheitsministerium seine Bitte, dass Bürger eine mögliche Radonbelastung messen.
Über eine mögliche Radonbelastung in Teilgebieten der Städte Arnsberg, Sundern und Balve hat das NRW-Gesundheitsministerium am Donnerstag, 28. Januar, die Öffentlichkeit informiert. „Diese Information erfolgt vorsorglich. Es besteht kein Grund zur Panik!“, betonen die Experten vom Gesundheitsministerium in einem Pressegespräch, an dem auch die drei Bürgermeister aus Arnsberg, Sundern und Balve teilnahmen. Bei Radon handelt es sich um um ein natürliches, radioaktives Edelgas, dass bei Zerfall von Uran238-haltigem Gestein entsteht. Bürger, die Luft mit hoher Radonbelastung einatmen, könnten an Lungenkrebs erkranken.
Warum kocht plötzlich das Thema „Mögliche Radonbelastung“ hoch? Gemäß der bundesweiten Strahlenschutzverordnung hatten die Bundesländer bis Ende 2020 Zeit, mögliche Radonvorsorgegebiete auszuweisen. Das Ergebnis der dafür notwendigen Untersuchungen liegt für NRW nun vor: In ganz NRW muss kein Radonvorsorgebiet ausgewiesen werden. Denn in ganz NRW werden nirgends die dafür gesetzlich notwendigen Kriterien erfüllt. Dafür hätte der gesetzliche Referenzwert von 300 Becquerel/kbm auf mindestens 75 Prozent der Gemeindefläche und zusätzlich in mindestens zehn Prozent der Gebäude überschritten werden müssen. „Dieses Kriterium ist in Nordrhein-Westfalen an keinem Ort erfüllt, so dass es zu keiner Gebietsausweisung kommt“, so das Ministerium.
Verdächtige Gesteinsschichten
Es gibt allerdings aufgrund der Gesteinsschichten, die es teilweise in Arnsberg, Sundern und Balve gibt, Hinweise, dass eventuell eine relevante Radonbelastung entstehen könnte. Vertreter des Ministeriums zeigten Journalisten geologische Karten von Arnsberg, Sundern und Balve, die Vorsorgemaßnahmen anraten lassen. Betroffen ist der mittlere und südliche Bereich der Stadt Arnsberg, in Sundern die Ortsteile Sundern, Enkhausen, Hövel sowie eine Teilfläche von Balve. In allen drei Stadtgebieten erstrecken sich die Radonverdacht auslösenden Gesteinsschichten über bewohnte, aber auch unbewohnte Gebiete. In anderen NRW-Landesteilen gibt es in dieser Ausdehnung keine Gesteinsschichten, die Vorsorgemaßnahmen verursachen würden.
Lüften des Kellers kann helfen
Was ist nun zu tun? Vorsorglich werden Bürger gebeten, freiwillig und für sie absolut kostenlos Messgeräte in ihren Häusern aufzustellen. Denn Radon kann sich in kleinen Mengen in der Raumluft ansammeln, wenn Radon aus Gesteinsschichten zum Beispiel durch Undichtigkeiten von Kellerräumen oder Fundamenten ins Gebäudeinnere dringt. „Gutes Lüften von Kellerräumen kann dann schon ein probates Mittel sein, um einer eventuellen Radonbelastung zu begegnen“, meinen Experten.
Radon kann man nicht sehen, riechen oder schmecken
Bei Radon handelt es sich um ein radioaktives Edelgas, das bei natürlichem Zerfall von Uran238-haltigem Gestein entsteht. Radon kann man nicht sehen, riechen oder schmecken. Wenn sich zu viel Radon in der Raumluft befindet, können die Zerfallsprodukte von Radon die Lunge angreifen. Durch Alphastrahlung kann Lungenkrebs entstehen. Radon und Tabakrauchen verstärken sich gegenseitig in ihrer schädlichen Wirkung, so Experten.
Wo genau es jetzt eine Radonbelastung geben könnte, kann das Ministerium nicht sagen. Deshalb werden Hauseigentümer gebeten, sich an einer freiwilligen und für sie absolut kostenlosen Radon-Messaktion zu beteiligen. Wer ein solches Messgerät aufstellen will kann sich ab sofort mit dem Landesinstitut für Arbeitsgestaltung (LIA.nrw) in Verbindung zu setzen. NRW hat dieses Landesinstitut eingeschaltet, weil es auch um Arbeitsschutz geht.
Messung dauert 12 Monate
Schnelle Klarheit über eine mögliche Radonbelastung im Eigenheim gibt es allerdings nicht. Eine Messung dauert zwölf Monate, um Witterungsschwankungen in den Jahreszeiten zu berücksichtigen. Das Messgerät wird kostenlos zugeschickt. Nach einem Jahr schickt der Hauseigentümer es wieder zurück. Dann bekommt er eine kostenlose Auswertung der Daten.
Bestellt werden kann das Messgerät beim Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes NRW - Zentrale Radonstelle NRW, Gurlittstraße 55, 40223 Düsseldorf; E-Mail-Adresse: radon@lia.nrw.de, Telefon: 0211 3101 1222. Weitere Infos im Internet unter www.radon.nrw.de/messprogramme