Arnsberg/Werl/Sundern. Die Amtsrichterin stellt das Verfahren gegen eine in Sundern lebende 33-jährige Frau ein.
Das Verfahren gegen eine ehemalige Arnsbergerin wegen Betrugs ist beim Amtsgericht Werl eingestellt worden. Als Auflage muss die 33-Jährige jedoch die noch ausstehenden Tierarztrechnungen in Höhe von rund 1500 Euro zurückzahlen.
Die 33-Jährige soll sieben tierärztliche Leistungen in Anspruch genommen haben, ohne diese bezahlt zu haben. Die finanziellen Leistungen der beiden Praxen aus Soest und Beckum hatten sich inclusive der Mahnkosten auf 2680,42 Euro angehäuft.
Das Pferd, das dem Ehemann der Beschuldigten gehörte, war in einem Stall in der Gemeinde Ense untergestellt und wurde auch dort von den Tierärzten behandelt. Von den Ärzten hatte das heute in Sundern wohnende Ehepaar verschiedene Leistungen wie Impfungen, Untersuchungen oder auch Medikamente in Anspruch genommen. Doch die Rechnungen dafür wurden nie bezahlt.
Angeklagte: „Ich habe einen Fehler gemacht“
Die Angeklagte erklärte jetzt vor Gericht, dass durch mehrere Umzüge von Ense nach Arnsberg und dann nach Sundern die Rechnungen nie bei der Familie angekommen sind. „Ich habe einen Fehler gemacht und unsere Wohnungswechsel erst später beim Einwohnermeldeamt angeben“, berichtete sie.
„Wir sind in die Wohnungen schon lange vor dem offiziellen Einzugsdatum eingezogen und deshalb kamen die Rechnungen bei uns nicht an“, teilte sie mit. Erst später seien die Zahlungsaufforderungen mit den ganzen Zusatzkosten und ohne nähere Erklärungen bei ihr eingegangen. Von der Summe hat die Familie inzwischen einiges zurückgezahlt.
Richterin stellt Verfahren ein
Ermittlungen haben ergeben, dass die Familie zum Zeitpunkt der ersten Rechnungen durchaus über ein finanzielles Vermögen verfügt hat. Erst später kam dann, so das weitere Rechercheergebnis, die Arbeitslosigkeit des Mannes dazu und bereitete entsprechende finanzielle Probleme. Diese Probleme sind aber jetzt behoben, weil beide Ehepartner inzwischen eine feste Arbeitsstelle innehaben. Daher können sie das noch ausstehende Geld auch in den kommenden Monaten zurückzahlen.
Um weitere Kosten und auch aufwendige Nachforschungen zu ersparen, stellte die Richterin des Amtsgerichtes Werl schließlich mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und auch des Verteidigers der angeklagten Frau das Verfahren gegen die Rückzahlung der offenstehenden Summe ein.