Arnsberg. Neheimer Vater Max Humpe kritisiert aktuelle Verordnung und regt Diskussion an. Darum ist der Fall an der Grundschule als Einzelfall zu werten:
Weil seine siebenjährige Tochter sowie die komplette dritte Klasse der Grundschule Müggenberg-Rusch aus Neheim nach einem positiven Corona-Fall in Quarantäne muss, schrieb der Neheimer Vater Max Humpe einen aufgebrachten Brief an NRW-Ministerpräsidenten Armin Laschet und Schulministerin Yvonne Gebauer. Damit möchte er eine grundsätzliche Diskussion über die Gestaltung der Quarantäneregeln für Kinder anregen. Warum die dort umgesetzte Quarantäne nach den Vorgaben der Verordnung richtig ist, erklärt Martin Reuther, Sprecher der HSK-Kreisverwaltung, auf Nachfrage dieser Zeitung.
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„Die Klasse hat gemeinsam gefrühstückt und war damit nicht mehr im üblichen Klassen- und Sitzverband“, so Reuther. Aus diesem Grund lasse sich nicht mehr genau evaluieren, welche Kinder mit wem und wie lange in Kontakt standen. Bei einem positiven Corona-Fall in der Klasse sieht die aktuelle Quarantäneverordnung für Schulen vor, dass die direkten Sitznachbarn (vorne, hinten, seitlich) der betroffenen Person oder Personen, die länger als 15 Minuten in der unmittelbaren Nähe des betroffenen Schülers waren als Kontaktperson zu bewerten sind und damit auch in Quarantäne müssen. „Der Fall an der Grundschule Müggenberg-Rusch ist ein Einzelfall, der gesondert geprüft werden musste. Die Kontakte waren nicht mehr rekonstruierbar“, erklärt Martin Reuther.
Prüfung von solchen Einzelfällen notwendig
Eine Prüfung eines solchen Einzelfalles sehe die Verordnung nämlich auch vor. Wenn wie im Fall der Grundschule Müggenberg-Rusch dann nicht nachvollziehbar ist, welches Kind mit wem Kontakt hatte, könne es der Vorschrift zufolge auch zu einer kollektiven Quarantäne kommen. „Ein Freitesten durch einen negativen PCR-Test sieht die Verordnung nicht vor“, sagt Reuther weiter. Der Kreis könne sich außerdem nur an die vom Land gesetzten Regeln halten, was in diesem Fall gemacht wurde. Einen ähnlichen Fall gebe es am Gymnasium der Benediktiner in Meschede, wo eine Klasse auf Klassenfahrt war. Grundsätzlich bestehen keine Unterschiede nach Schulart oder Kreis bei den Quarantäneregeln. An weiterführenden Schulen sei es jedoch häufiger, dass Kinder und Jugendliche bereits geimpft sind und damit als Kontaktperson nicht mehr in Quarantäne müssen.