Arnsberg. Stadtkämmerer Peter Bannes hat dem Rat der Stadt Arnsberg für das Etat-Jahr ab 2023 eine Erhöhung der Grundsteuern A und B vorgeschlagen.
Bei der Einbringung des Arnsberger Stadtetat-Entwurfs für die Jahre 2022/23 hat Stadt-Kämmerer Peter Bannes in der Ratssitzung eine Erhöhung der Grundsteuern A und B ab dem Haushaltsjahr 2023 vorgeschlagen. Dies hält Bannes für notwendig, um den Etat 2023 bei Einnahmen und Ausgaben ausgleichen zu können. Ob es tatsächlich dazu kommt, muss noch der Rat entscheiden.
Einfamilienhaus-Eigentümer müssten jährlich zwischen 36 und 60 Euro mehr zahlen
Die Grundsteuer A, die für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke erhoben wird, soll um 38 Hebesatzpunkte steigen. Die Grundsteuer B, die insbesondere für Wohngrundstücke gilt, soll um 66 Hebesatzpunkte erhöht werden. Bei Grundsteuer A könnte die Stadt 11.000 Euro und bei Grundsteuer B 1.729.000 Euro Mehreinnahmen pro Jahr erzielen. Bannes sagte, dass zum Beispiel der Eigentümer eines Einfamilienhauses oder einer vergleichbaren Eigentumswohnung dann ab 2023 zwischen 36 und 60 Euro pro Jahr mehr an Grundsteuern zahlen müsste. Für ein Mietwohngrundstück mit sechs Wohneinheiten würden 85 Euro mehr an Grundsteuer pro Jahr anfallen. Die letzte Grundsteuererhöhung war 2013. Die Gewerbesteuer soll nicht erhöht werden.