Arnsberg.
Das Leugnen des Banküberfalls in Rumbeck hat dem in Arnsberg geborenen und vor seiner Untersuchungshaft in Delbrück wohnenden 47-jährigen Angeklagten nichts genutzt. Die 2. Große Strafkammer beim Landgericht Arnsberg verurteilte ihn zu sechseinhalb Jahren Haft.
Auch wenn es „nur“ Indizien waren, so hatte die 2. Große Strafkammer beim Landgericht Arnsberg keine Zweifel an der Täterschaft des 47-Jährigen. Die Staatsanwaltschaft hatte dem früheren Waldarbeiter wegen schweren Raubes angeklagt. Er sollte am 18. Mai die gegen 14 Uhr die Filiale der Spardaka in Rumbeck überfallen haben, dabei die Angestellte mit einem Messer bedroht und eine Beute von 26.600 Euro gemacht haben.
Der Mann war bei seinem Ausbaldowern von Zeugen bereits gesehen worden. Eine der Zeuginnen erkannte den Mann der jetzt auf der Anklagebank saß als denjenigen wieder, der sich häufig in Tatortnähe aufgehalten hatte. Mehrere Umstände sprachen gegen ihn. So hatte er auf seinem Fluchtweg die Maske verloren, die nur seine DNA-Spuren vorwies.
In Widersprüche verwickelt
Er bezahlte unmittelbar nach der Tat seine Schulden und kaufte durch Barzahlung einen 6500 Euro teuren Pkw. Außerdem wurde er einige Tage nach dem Überfall in Rumbeck von der Polizei in Rietberg festgenommen, nachdem ihn ein Mann dort schwarz gekleidet vor einer Bank beobachtete. Er trug wieder ein Messer und Gesichtsmasken bei sich. Für den Überfall auf eine Bank in Langscheid kommt er ebenfalls in Betracht. Es wird ermittelt.
Dem Staatsanwalt kam es auch sehr suspekt vor, in Delbrück zu wohnen und in Rumbeck zu joggen. Er verwickelte sich in Widersprüche, die auch sein Verteidiger nicht erklären konnte. Auf sein Geständnis, das ihm einen Strafbonus gebracht hätte, wartete man trotz der Beweislage vergebens. Deshalb beantragte der Staatsanwalt für den erheblich vorbestraften Angeklagten eine harte Freiheitsstrafe von sieben Jahren und drei Monaten.
Verhalten besonders verwerflich
Das Gericht verurteilte den Mann dann zu einer solchen von sechseinhalb Jahren. „Für die Kammer gibt es keine Zweifel, so wie sie der Verteidiger vorbrachte, dass der 47-Jährige der Räuber von Rumbeck ist. Er hat die Angestellte nach dem Raub eingesperrt und ihr gedroht, nichts zu unternehmen, dann würde ihr und ihren Eltern nichts geschehen, wobei er ihr das lange Messer vorhielt.“
Der Richter bezeichnete dieses Verhalten als besonders verwerflich. Deshalb müsse diese empfindliche Strafe sein, zumal die Tat in laufender Bewährungszeit vorgenommen wurde.