Arnsberg. Das Landgericht gibt Klagen von Waldbesitzern statt. Der Trägerverein der Wisentherde muss Maßnahmen ergreifen, um künftig Schäden zu vermeiden.
Der Trägerverein für die freilebende Wisentherde im Rothaargebirge hat erneut eine Schlappe vor Gericht erlitten. Das Landgericht in Arnsberg gab am Freitag der Zivilklage von drei Waldbesitzern aus dem Sauerland statt, in deren Wäldern die Wisent-Herde immer wieder Schäden an Buchen angerichtet hatte. Buchenrinde steht bei den Wisenten weit oben auf dem Speiseplan. Nun aber muss laut Gericht der Verein "geeignete Maßnahmen treffen", um weitere Schäden zu verhindern.
Auch dieses Urteil läuft nach Auskunft des Gerichts auf eine Umzäunung der betreffenden Wälder oder ein Einsperren der Herde hinaus. Zuvor hatten bereits zwei Nachbarn der Waldbesitzer in einem ähnlichen Verfahren Recht bekommen. Rechtskräftig ist allerdings noch keines der Urteile, über die Berufung gegen die ersten Urteile will das Oberlandesgericht in Hamm im September verhandeln.
Kritik auch nach Wisent-Angriff auf Wanderin
Der Trägerverein des Artenschutz-Projektes zur Wiederansiedlung der Wisente bekommt nicht nur aus Richtung der Waldbesitzer Gegenwind. Das Projekt steht derzeit auch wegen eines Angriffs einer der Wisent-Kühe auf eine Wanderin auf dem Prüfstand. Das Tier war - vermutlich um den Nachwuchs zu schützen - auf eine Frau mit Hund zugegangen und hatte sie in eine Böschung gedrückt. Die Frau erlitt leichte Verletzungen, ihre Kleidung wurde zerrissen. Dann konnte ihr Ehemann das Tier verscheuchen.
Der Wisent ist mit bis zu drei Metern Länge und knapp 1,90 Metern Schulterhöhe das größte Landsäugetier Europas. Starke Bullen können eine Tonne wiegen. Früher waren Wisente in weiten Teilen Europas heimisch. Vor 90 Jahren wäre die Art fast verschwunden. Aus einem kleinen Gen-Pool von zwölf Tieren wuchs der Bestand dann wieder auf schätzungsweise 5000 Tiere - davon leben 500 in Deutschland. (dpa)