Hochsauerlandkreis. Der HSK setzt seine Beteiligung an der Flughafen Paderborn Lippstadt GmbH fort. Kreistag beschließt aber Deckelung der Verluste.

In einer Sondersitzung hat der Kreistag – letztmalig in „alter Besetzung“ – am Freitagnachmittag in Olsberg die Weichen für die zukünftige Beteiligung des HSK an der Flughafen Paderborn Lippstadt GmbH gestellt.

Diese befindet sich, wie berichtet, derzeit in einer schwierigen finanziellen Situation,

Die Corona-Pandemie hat diese Schieflage weiter verschärft, Anlass also für kurzfristiges Handeln zur Kostensenkung und damit zu einer wesentlichen Restrukturierung des Unternehmens: Die Geschäftsführung hat ein Konzept zur „Redimensionierung der Geschäftstätigkeit“ erarbeitet, auf dessen Grundlage der Flughafen eine Anpassung der betrieblichen Abläufe an ein deutlich geringeres Passagier- und Flugbewegungsaufkommen erreichen will – bei Aufrechterhaltung des Status des Airports als Verkehrsflughafen mit einem weiterhin bestehenden 24-Stundenbetrieb.

Um eine zügige Umsetzung des Sanierungskonzeptes erreichen zu können, ist ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung vorgesehen, der hierfür erforderliche Entwurf eines Insolvenzplanes ist von einem Fachanwalt für Insolvenzrecht bereits erarbeitet worden.

Mit großer Mehrheit von CDU, SPD und FDP wurde der Beschluss gefasst, dass der Hochsauerlandkreis die Umsetzung eines grundlegenden Sanierungskonzeptes im Zuge eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung begleiten wird – und zwar zu den in Beschlussvariante 3 festgelegten Konditionen:

Maximal 100.000 Euro/Jahr

Danach macht der HSK seine Zustimmung zum und zur Mitfinanzierung des Restrukturierungskonzeptes im Zuge des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung und Verbleib in der Gesellschaft von der Maßgabe abhängig, Verluste in Höhe von maximal 100.000 Euro/Jahr in den nächsten sieben Jahren zu übernehmen. Verbunden ist dieses Zugeständnis mit der Bedingung, ohne weitere Nachschuss- und sonstigen Verpflichtungen mit Ablauf des siebten Jahres aus der Gesellschaft auszuscheiden, wenn die Verluste den Betrag von 2,5 Millionen Euro pro Jahr vor diesem Zeitablauf nicht unterschreiten. Der Finanzaufwand für den HSK liegt somit bei insgesamt 1.668.000 Euro, davon werden 968.000 Euro (einmaliger Anteil des HSK am Sanierungskonzept) im Jahr 2020 außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.

Diese Vorgehensweise muss nun noch in einer mit dem Kreis Paderborn zu treffenden Regelung schriftlich fixiert werden.