Arnsberg/Sundern.. Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Arnsberg hat einen 57 Jahre alten Familienvater aus Sundern zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und vier Monaten verurteilt. Der Mann hatte vor fünf Monaten versucht, seinen Sohn mit Hilfe eines Bohrmaschinen-Kabels umzubringen.
Der eigene Vater hat versucht, einen Jugendlichen mit einem 2 Meter 40 langen Kabel zu erwürgen. Das „traumatische Erlebnis“ (Willi Erdmann, der Vorsitzende Richter der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Arnsberg) wirkt bis heute bei dem Opfer, einem 16-Jährigen aus Sundern, nach. „Ab und zu schrecke ich nachts auf“, sagt der junge Mann im Zeugenstand. In der ersten Zeit nach dem Tötungsversuch habe er bei seinem Stiefbruder im Zimmer geschlafen und immer auf die Tür geschaut. „Ob mein Vater hinein kommt.“
Fünf Monate nach der unfassbaren Tat ist der 57 Jahre alte Familienvater zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Nach acht Monaten in einer Justizvollzugsanstalt soll er in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden. Der Psychiater Dr. Patrick Debbelt (LWL-Klinik in Hemer) attestierte dem Angeklagten vor Gericht eine Alkoholabhängigkeit. Am 27. November 2011, dem Tattag, habe eine „Alkoholisierung in einer Schwere vorgelegen, die zu einer erheblichen Verringerung der Steuerungsfähigkeit geführt habe“.
Langjähriger Alkoholkonsum
Seine Ehefrau berichtete von einem langjährigen Alkoholkonsum des 57-Jährigen, der immer wieder schluchzend das Geschehen im Gerichtssaal verfolgte. Wenn ihr Ehemann „in Wellen“ getrunken habe, sei er aggressiv geworden. Im Jahr 2000 bedrohte er sie mit einer Gaspistole und schlug sie. Ihre Anzeige bei der Polizei nahm sie später zurück. „Er hat immer versprochen sich zu ändern. Ich habe ihm geglaubt.“ Für Klaus Neulken von der Staatsanwaltschaft Arnsberg war nur der „Gutmütigkeit - und der Angst - der Ehefrau“ zu verdanken, dass der Sunderner nicht vorbestraft ist.
Der Angeklagte, da waren sich Staatsanwaltschaft und Nebenklage einig, hat über Jahre Angst und Schrecken in seiner Familie verbreitet. Rechtsanwalt Martin Bradenbrink (Sundern): „Das muss jetzt ein Ende haben.“