Arnsberg.. Ein denkwürdiger Prozess ist am Donnerstag vor dem Landgericht Arnsberg überraschend zu Ende gegangen. Erst nach dem Plädoyer des Staatsanwaltes gestand ein ehemaliger Auszubildender eines Arnsberger Autohauses, das Firmengebäude in der Nacht vom 18. auf den 19. Januar in Brand gesetzt zu haben.

Am Ende fällt vielen Beteiligten am Brandstifter-Prozess vor dem Landgericht Arnsberg ein großer Stein vom Herzen. Ein „etwas ungewöhnliches Verfahren“, so Richter Willi Erdmanns stark untertriebenes Schlusswort, hat gestern mit einem Urteil ein furioses Finale gefunden. Erst nach dem Plädoyer des Staatsanwaltes gestand der 22 Jahre ehemalige Auszubildende H., in der Nacht vom 18. auf den 19. Januar den Brand im Autohaus Schulte gelegt zu ­haben. Dabei war ein Schaden von 3 bis 3,5 Millionen Euro entstanden.

Dank des späten, aber nicht zu späten Geständnisses erhielt er wegen Einbruchsdiebstahl und Brandstiftung eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten. Der Angeklagte V. (24) kam mit einer einjährigen Bewährungsstrafe wegen Einbruchsdiebstahls davon.

Nach dem Plädoyer von Staatsanwalt Klaus Neulken konnte Aanwalt Michael Babilon (Arnsberg) seinen Mandanten doch noch davon überzeugen, klar Schiff zu machen. „Es tut mir leid“, ergreift der 22-Jährige das Wort, „dass ich alle an der Nase herumgeführt habe.“ In besagter Tatnacht sei er voller Wut über Kollegen, „die mir das Leben zur Hölle gemacht haben“, in das Autohaus eingedrungen und habe dann die (O-Ton) „zündende Idee“ gehabt, das Firmengebäude in Brand zu setzen. „Ich bin völlig ausgerastet“, versucht er eine Straftat zu erklären, bei der glücklicherweise keine Menschen zu Schaden gekommen sind. Er habe nicht verkraftet, dass im Vormonat gleich drei Familienmitglieder (darunter der Vater) ­verstorben waren. Also habe er einen Benzinkanister im Reifen­lager ausgeschüttet und den „Sprit“ angezündet. Die Tat sei mit seinem Mitangeklagten V. nicht abgesprochen gewesen.

V.’s Anwalt Wolfgang Opitz (Münster) hat in seinem Plädoyer kein Verständnis dafür, dass H. bis gestern jegliche Tatbeteiligung abgestritten hatte. „Schämen Sie sich“, ruft er dem Ex-Auszubildenden des Autohauses zu. Hätte er schon in den polizeilichen Vernehmungen gesagt, dass sein Komplize nichts mit dem Brand zu tun ­hat, wäre diesem ein halbes Jahr Haft erspart geblieben. Die „Untätigkeit“ wollte Richter Erdmann dem Brandstifter nicht vorwerfen. „Jeder Angeklagte hat das Recht zu schweigen.“ Sehr wohl habe das späte Geständnis Klarheit in das Geschehen gebracht.

Gedanken an die Opfer

Wenige Wochen vor dem Einbruch mit Brandstiftung (bei dem u.a. drei Navigationsgeräte gestohlen wurden), waren die Angeklagten schon einmal in das Autohaus eingedrungen und hatten zwei Benzinkanister entwendet.

Am Ende richtet Richter Erdmann noch die besten Wünsche an die Opfer des Brandes - die Eigentümer des Autohauses und die Mitarbeiter, die sich Sorgen um ihren Arbeitsplatz machen mussten. Der Jurist wird ähnlich gedacht haben wie Anwalt Babilon: „In 30 Jahren habe ich einen solchen Prozess noch nicht erlebt.“

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