Arnsberg/Werl.. Im Fall Liesa S. könnte das Landgericht Arnsberg am Mittwochmittag das Urteil sprechen. Die Staatsanwaltschaft fordert 13 Jahre und drei Monate Haft für den ehemaligen Lebensgefährten der Getöteten aus Essen, seine Verteidigung dagegen spricht sich für einen Freispruch aus.

Im Prozess um den Tod von Liesa S. aus Werl-Westönnen vor dem Landgericht Arnsberg hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag eine Freiheitsstrafe wegen Totschlags von 13 Jahren und drei Monaten gefordert. Nach Ansicht der Verteidigung muss der Angeklagte (25) freigesprochen werden.

Es ist der 9. Verhandlungstag um den Tod einer 23 Jahre alten Frau, die ihr Leben noch vor sich hatte. Ein Tod, der für die Angehörigen „lebenslänglich“ bedeutet, wie es Jutta Klaus, die Vertreterin der Nebenklage, ausdrückt. Annette S., Liesas Mutter, ergreift vor den Plädoyers das Wort für eine persönliche Erklärung, die keinen im Sitzungssaal kalt lassen kann. Der bis zuletzt schweigende Angeklagte sei nicht Manns genug, dem Ehepaar Schulte gegenüber einzugestehen, das eigene Kind genommen zu haben, sagt sie mit stockender Stimme. „Ich hoffe nur, dass dieser Mann niemals mehr einem Menschen so etwas Schreck­liches antun kann.“

Zu einem „lebenslänglich“, also einer Verurteilung wegen Mordes, kann sich Oberstaatsanwalt Thomas Poggel nicht durchringen. „Es fehlen die Mordmerkmale“ - zum Beispiel, dass die Tat lange geplant war. Für Poggel lassen die Indizien aber keine Zweifel, dass auf der Anklagebank der Mann sitzt, der Liesa S. in der Nacht vom 16. auf den 17. April 2012 vorsätzlich erwürgt hat. „Er hat das Leben einer jungen Frau ausgelöscht.“ Mögliche Erklärung: verletztes Ehrgefühl.

Urteil könnte am Mittwoch fallen

Verteidigerin Silvia Oster dagegen spricht von extrem wenig Spuren­material und von einer ungeklärten Todesursache: „Die Beweisaufnahme hat nur rudimentäre Kenntnisse über das gebracht, was passiert ist.“ Man dürfe niemanden anhand von Spekulationen und Mutmaßungen verurteilen, ergänzt ihr Kollege Prof. Steffen Stern.

Falls die 2. Große Strafkammer unter dem Vorsitzenden Richter Willi Erdmann noch eingereichte Beweisanträge zu Zeugenbefragungen ablehnt, könnte am Mittwoch um 13 Uhr das Urteil gesprochen werden.