Herdringen. Friseursalons dürfen ab 4. Mai wieder öffnen. Friseurmeister Werner Reuther aus Herdringen erklärt Hygiene-Vorschriften in der Corona-Zeit.

Friseure, die ab Montag, 4. Mai, ihre Salons wieder öffnen können, müssen wegen der Corona-Pandemie zahlreiche Hygiene-Vorschriften beachten. Unsere Zeitung sprach mit dem Herdringer Friseurmeister Werner Reuther, der auch Obermeister der Friseur-Innung Arnsberg ist, über die zahlreichen Schutzmaßnahmen, die er in seinem Salon in Herdringen getroffen hat.

 Friseurmeister Werner Reuther aus Herdringen zeigt ein Plakat, das an seinem Salon auf die neuen Hygienevorschriften hinweisen wird
Friseurmeister Werner Reuther aus Herdringen zeigt ein Plakat, das an seinem Salon auf die neuen Hygienevorschriften hinweisen wird © Martin Schwarz | Martin Schwarz

Am 4. Mai geht’s wieder los. Haben Sie in der ersten Öffnungswoche noch Termine frei?

Werner Reuther (lächelt): Für die Woche vom 4. bis 9. Mai sind wir schon komplett ausgebucht, obwohl wir schon Termine für den Montag, 4. Mai, angenommen haben. Normalerweise haben wir montags geschlossen. Ich arbeite in der ersten Öffnungswoche montags bis freitags von 8.30 bis 19.30 Uhr, vor Corona war dies nur bis 18 Uhr. Samstags sind wir bis nachmittags auch im Einsatz. Zeitversetzt, aber nicht an allen Tagen kommen noch zwei Mitarbeiterinnen dazu. In der Woche vom 11. bis 16. Mai gibt es bei uns dann aber noch freie Termine.

Ohne Termine darf es auch nicht gehen.

Richtig. Das ist aber auch für uns keine Umstellung. Wir haben bisher auch nur nach Terminvereinbarung gearbeitet.

Was ändert sich für die Kunden?

Die Kunden müssen im Friseursalon, auch beim Haareschneiden, eine Atemschutzmaske tragen. Auch muss ihr Besuch dokumentiert werden. Ich werde meine Kunden bitten, das Datum ihres Friseurbesuchs, ihren Name sowie ihre Telefon- und Mailverbindung auf einem Datenblatt einzutragen. Das ist verpflichtend, um im Falle eines Falles Infektionsketten zurückverfolgen zu können. Wer seine Daten nicht nennen will, darf nicht bedient werden. Verpflichtend ist auch, dass jedem Kunden die Haare gewaschen werden müssen. Erst dann dürfen Haare geschnitten werden. Ich darf den Kunden ohne Handschuhe die Haare schneiden, weil ich vor jedem Haarschnitt meine Hände desinfiziere. Beim Haarewaschen trage sich schon seit vielen Jahren Handschuhe.

Wie soll Haareschneiden funktionieren, wenn der Kunde eine Maske mit Bändern hinter den Ohren trägt?

Das geht schon! Ein Friseur kann nicht gleichzeitig an beiden Kopfseiten arbeiten. Also: Mal links und dann mal rechts die Bänder abnehmen. Der Kunde kann dann mit seiner Hand am freien Band die Maske über Mund und Nase ziehen. Bei Farbbehandlungen gibt es allerdings das Problem, dass Maskenbänder mitgefärbt werden könnten. Damit sich die Bänder an der kundeneigenen Maske nicht verfärben, können wir fürs Färben die Kundenmaske gegen eine Einmalmaske aus dem Salon austauschen. Verboten sind derzeit das Augenbrauen- und Wimpernfärben, das Rasieren und die Bartpflege.

Welche Vorbereitungen haben Sie außerdem getroffen?

An der Kasse gibt es einen Spuckschutz. Die insgesamt sechs Frisierplätze stehen weit genug auseinander. Einen eigenen Warteraum brauchten wir schon früher nicht. Deshalb trifft die neue Vorschrift „Schließung von Wartebreichen“ unseren Salon nicht..

Muss ich als Kunde doch mit Wartezeit rechnen, wenn eine Kundenbedienung viel länger als anfangs gedacht dauert und ich dann gegebenenfalls draußen im Regen vor dem Salon warten muss?

Wir kennen unsere Kunden und können gut abschätzen, wie lange das dauert. Außerdem klärt sich vieles schon bei der Terminvereinbarung. Wir bitten natürlich auch unsere Kunden, pünktlich zum Termin zu erscheinen.

Wird das Haareschneiden wegen zusätzlicher Hygienemaßnahmen teurer werden?

Die Preise legt jeder Salon selbst fest. Da will ich keinem Berufskollegen reinreden. Ich kann nur für meinen Salon sagen: Der Friseurbesuch wird vorübergehend teurer, weil jedem Kunden die Haare gewaschen werden müssen. Diese Arbeitszeit müssen wir beim Preis einrechnen. Eine unmittelbare Kostenumlage für Mehrausgaben für Atemschutzmasken, Einmal-Umhänge, Desinfektionsmittel etc. möchte ich nicht erheben. Ich könnte mir allerdings einen freiwilligen Unkostenbeitrag der Kunden vorstellen. Ein Kunde könnte zum Beispiele eine Münze („Hygiene-Taler“) nach seiner Wahl in einen Behälter stecken.

Wir beurteilen Sie insgesamt den sechsseitigen Vorschriftenkatalog, den die Berufsgenossenschaft den Friseursalons vorgibt?

Der einzelne Friseursalon hat bei den Vorschriften keinen Entscheidungsspielraum. Die Vorschriften sind gesetzt. Ob alles wirklich notwendig ist, darüber können die Meinungen durchaus verschieden sein. Aber solche Diskussionen helfen nicht weiter. Als Innungsobermeister kann ich aber sagen: Wir machen es machbar. Der gute Informationsaustausch unter den Innungsbetrieben ist dabei sicherlich hilfreich.