Arnsberg/Sundern/HSK. Ab diesem Mittwoch stehen im HSK größere Lockerungen an. Was das für die Gastronomie bedeutet? Die neuen Regeln in der Übersicht.

Die seit diesem Freitag gültige Coronaschutzverordnung NRW sorgt für Verwirrungen bei den Bürgerinnen und Bürgern im Hochsauerlandkreis. Das bevorstehende Sommerwetter lockt vermutlich einige Gäste in die Restaurants und Gaststätten. Wir geben einen Überblick, was aktuell für die Gastronomie im HSK gilt.

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Ab Mittwoch, 2. Juni, befindet sich der Hochsauerlandkreis in der zweiten Stufe des Öffnungsplans der Landesregierung NRW. Das heißt konkret: Restaurants und Gaststätten dürfen ihre Außengastronomie für die Gäste ohne Testpflicht öffnen. Nun darf auch die Innengastronomie öffnen. Es gelten jedoch die drei Gs: Geimpft, Getestet oder Genesen. Außerdem ist eine Platzpflicht für die Kunden vorgeschrieben. Das Verzehrverbot im Umkreis von 50 Metern entfällt.

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Damit die Lockerungen auch perspektivisch bestehen bleiben, muss der Sieben-Tage-Inzidenzwert im Hochsauerlandkreis beständig unter der 50er-Marke liegen. Das heißt: mindestens an fünf aufeinanderfolgenden Tagen. Die neue Corona-Schutzverordnung, die am 28. Mai in Kraft trat, bringt auch schon Lockerungen für Inzidenzwerte unter 100 mit.