Hochsauerlandkreis. Dirk Wiese und Carlo Cronenberg reagieren auf Kritik der Sauerländer CDU. „Die Landesregierung wollte mit dem Kopf durch die Wand“, sagen sie
Die HSK-CDU und Landrat Dr. Karl Schneider teilen in Sachen Windkraftplanung gegen die Bundesregierung und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) aus. Nun keilen die Ampel-Politiker Dirk Wiese (SPD) und Carl-Julius Cronenberg (FDP) zurück Richtung CDU. Die beiden HSK -Bundestagsabgeordneten wehren sich gegen den Vorwurf, die Bundesregierung sei dafür verantwortlich, dass im Sauerland ein Windkraft-Wildwuchs drohe.
Landrat Dr. Karl Schneider hatte von einem Vorhaben der Bundesregierung gesprochen, das in der Region „Revolutionspotenzial“ haben könnte. Die CDU im HSK appelliert an die heimischen Bundestagsabgeordneten der Ampel von SPD und Grünen, alles dafür zu tun, um die Region zu retten. Diese reagieren nun in einer gemeinsamen Stellungnahme
Sorgen im HSK wegen Windkraftplanung
„Wir nehmen die Sorgen aus dem Hochsauerlandkreis und darüber hinaus in Bezug auf die angedachte gesetzliche Änderung im Rahmen der Novelle des Baugesetzbuches sehr ernst. Dieses Verfahren mit entsprechender Sachverständigenanhörung beginnt an diesem Freitag (11. Oktober) mit der 1. Lesung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag. Die dort vorgesehene und kritisierte Neuregelung ist durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster aber ohnehin faktisch hinfällig“, heißt es darin. Der Vorwurf der Ampelpolitiker: Die Hintergründe des Urteils verschweige die örtliche CDU mit ihren Funktionären in ihren Presseverlautbarungen und machte es sich etwas sehr einfach, indem sie jede Verantwortung pauschal nach Berlin auf die Bundesregierung schiebe.
Die Kritik aus Reihen der HSK-CDU
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Die HSK-CDU hatte kritisiert, dass das Bundeswirtschaftsministerium im Baugesetzbuch eine neue Regel aufnehme, die Investoren von Windrädern einen Bestandsschutz für Anlagen garantiere, wenn sie schon vor der Positivplanung einen Zulassungsantrag gestellt hätten – und damit vor den aktuell laufenden Genehmigungsverfahren im HSK. So solle Investoren und Projektieren mehr Planungssicherheit gegeben werden. Die Befürchtung: Damit würden allein im Hochsauerlandkreis plötzlich 100 Windräder Chancen auf einen Bau bekommen, die aber in Bereichen liegen, die man vor Ort als ungeeignet ansieht – in ganz Südwestfalen seien es 600 zusätzliche Windräder, so die CDU. „Die Politik muss den Standort von Windrädern bestimmen können - und nicht die Projektierter, die schnelles Geld machen wollen. Wir wollen einen verträglichen Ausbau der Windkraft, der vor Ort auf Akzeptanz stößt“, hatte Kerkhoff der WP gesagt. Thomas Grosche, Bürgermeister der Stadt Medebach und als Vorsitzender der Planungskommission beim Regionalrat tief im Thema Windkraftplanung verankert, pflichtete Kerkhoff bei: Man habe ausreichend Flächen für Windräder gefunden und einen Konsens und Akzeptanz dafür zu erhalten – und „in Berlin wird unsere Arbeit dann ad absurdum geführt“.
„Allein Nordrhein-Westfalen hat sich die Probleme selbst ins Haus geholt. Denn mit der zweiten Änderung des Landesentwicklungsplans hat die Landesregierung in einem Sonderweg beschlossen, 1,8 Prozent der Landesfläche für die Windenergie im Rahmen einer weiteren Änderung der Regionalpläne planerisch bereits im Jahr 2025 zu sichern. “
Wiese und Cronenberg wollen das nicht so stehen lassen. 15 von 16 Bundesländern hätten bisher keine Schwierigkeiten mit der Umsetzung der Bundesgesetzgebung zum Ausbau der Erneuerbaren Energien und damit günstiger Energie für Bürgerinnen und Bürger und die heimische Wirtschaft, heißt es in der Stellungnahme. „Allein Nordrhein-Westfalen hat sich die Probleme selbst ins Haus geholt. Denn mit der zweiten Änderung des Landesentwicklungsplans hat die Landesregierung in einem Sonderweg beschlossen, 1,8 Prozent der Landesfläche für die Windenergie im Rahmen einer weiteren Änderung der Regionalpläne planerisch bereits im Jahr 2025 zu sichern. Das sollte über die Ausweisung von Windenergiegebieten erfolgen. Erst mit Inkrafttreten der Regionalpläne wäre dabei der Zubau der Windenergieanlagen in einem geordneten räumlichen Rahmen gesichert. Für den Übergangszeitraum bis zum Inkrafttreten der Regionalpläne war mit einer sogenannten Übergangsregelung vorgesehen, den Zubau von Windenergieanlagen außerhalb der vorgesehenen Windenergiegebiete zu verhindern und damit die Aufstellung der Regionalpläne abzusichern.“
Verweis auf die Folgen des Klimawandels im Sauerland
Der Versuch, solch einer Übergangsregelung durch die schwarz-grüne Landesregierung im Rahmen der zweiten Änderung des Landesentwicklungsplans zu etablieren, sei krachend gescheitert. Das OVG Münster habe in einem aktuellen Urteil und bereits in einem Urteil vom 16. Februar 2024 entschieden (Az. 22 D 150/22.AK), dass die im neuen Entwurf des Landesentwicklungsplans forcierte Lenkung des Windenergieausbaus rechtswidrig ist. Bereits während des Gesetzgebungsverfahrens im Düsseldorfer Landtag zur vierten Änderung des Landesplanungsgesetzes seien von Sachverständigen rechtliche Bedenken gegenüber den Regelungen des entsprechenden neuen Paragrafen im Landesplanungsgesetzes geäußert worden. Auch in aktuellen Statements vom früheren Regierungspräsidenten Hans-Jochen Vogel (CDU). Sowohl auf den Konflikt mit bundesgesetzlichen Vorgaben sei hingewiesen worden als auch vor einer möglichen Klagewelle von Vorhabenträgern von Windenergieprojekten. „Die Landesregierung wollte aber mit dem Kopf durch die Wand“, so Wiese und Cronenberg.
Und weiter: „Es rächt sich aktuell aus unserer Sicht, dass vor der letzten Landtagswahl die Verabschiedung des Regionalplans Wind aus politischen Gründen von Seiten der CDU gestoppt wurde. Zudem fällt einigen in der CDU vor Ort jetzt auf die Füße, dass man jahrelang Windkraft im Hochsauerlandkreis aktiv verhindert hat, anstatt sich frühzeitig am gesteuerten Ausbau der Erneuerbaren Energien im Hochsauerlandkreis zu beteiligen. Denn der Klimawandel mit all seinen dramatischen Folgen macht auch vor unserer Heimatregion nicht halt.“
Aktuell sei auf Bundesebene mit der Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) eine Änderung vorgesehen, die die Möglichkeit von Genehmigungsaussetzungen für diejenigen Vorhaben untersagt, die sich vor der Feststellung des Erreichens der Flächenbeitragswerte bereits im Genehmigungs- oder Vorbescheidsverfahren befinden. Maßgeblich solle dann der Neuregelung der Zeitpunkt sein, zu dem der Antrag bei der zuständigen Behörde eingegangen ist. „Ob es einer solchen gesetzlichen Bedarf, werden wir jetzt ergebnisoffen prüfen. Hierzu stehen wir bereits mit den heimischen Kommunen, sowie Bürgerinnen und Bürgern im Austausch“, so Cronenberg und Wiese.