Brilon. Seit drei Jahren steht ein verlassener Twingo in Brilon und verrottet. Anwohner fürchten Umweltschäden, doch wer ist zuständig?

Seit mindestens drei Jahren steht ein türkisfarbener Renault Twingo ohne Kennzeichen auf dem ehemaligen Woolworth-Parkplatz am Raiffeisenweg in Brilon und verrottet langsam vor sich hin, schildert ein Anwohner. Ein Ortsbesuch bestätigt das: Die Türen des vergammelten Fahrzeugs sind offen, der Innenraum ist mit Zigarettenstummeln übersät. Ein Anwohner berichtet sogar, dass das Fahrzeug zeitweise bewohnt sei.

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Ordnungsamt in Brilon nicht zuständig

Die Anwohner sind deswegen besorgt und haben sich beim Briloner Ordnungsamt beschwert. Sie fürchten, dass möglicherweise austretende Flüssigkeiten die Umwelt verschmutzen könnten oder dass sich das ungewartete Fahrzeug selbstständig macht. Das Ordnungsamt sieht sich jedoch nicht zuständig, da der Parkplatz von der Firma Technitron aus München bewirtschaftet wird. Das Briloner Ordnungsamt erklärt: „Es gibt keine Handlungsmöglichkeit für die Stadt Brilon bezüglich des abgestellten Fahrzeuges auf Privatgelände tätig zu werden. Diese Aufgabe obliegt dem Hochsauerlandkreis, Fachdienst 46 Abfallwirtschaft und Bodenschutz.“ Der Hochsauerlandkreis sei vor ein paar Wochen über den Sachverhalt informiert worden. Das bestätigt der Hochsauerlandkreis auf Anfrage der Westfalenpost: „Unser Fachdienst wurde am 7. Juni darüber informiert, wir waren auch vor Ort“, so Kreissprecher Jürgen Uhl. Allerdings seien der Kreisverwaltung aktuell die Hände gebunden: „Wir konnten keine Gefährdung feststellen. Es läuft nichts aus und die Fenster sind intakt“, so Uhl. Trotzdem bleibe die Verwaltung an dem Thema dran und versuche jetzt den Halter des Fahrzeugs zu ermitteln.

Probleme beim Parken und unklare Zuständigkeiten

Der Fußraum des Autos ist mit Müll übersäht. 
Der Fußraum des Autos ist mit Müll übersäht.  © WP | Franz Köster

Auf großen Schildern auf dem Parkplatz wird vom Betreiber eine Vertragsstrafe von 20 Euro angedroht, sollte man den Parkplatz unbefugt nutzen, durchgesetzt wurde das beim Twingo bisher aber nicht. Laut Anwohnern sei das bargeldlose Bezahlen an dem sehr modernen Parkautomaten oft problematisch und treibe potenzielle Parker zur Verzweiflung.

Das sagt Technitron

Der Geschäftsführer von Technitron, Peter Müller, äußerte sich auf Anfrage der Westfalenpost zu der Situation: „Seit wann das Fahrzeug dort abgestellt ist, entzieht sich leider meiner Kenntnis. Es gibt leider (noch) keine Erkenntnisse darüber, wem das Fahrzeug gehört. Bislang war das Fahrzeug abgeschlossen, so dass die Fahrgestellnummer nicht ermittelt werden konnte. Wie das Fahrzeug dahin gelangt ist? Sicher noch im fahrbereiten Zustand.“

Zeitweise soll der Twingo auch bewohnt werden. 
Zeitweise soll der Twingo auch bewohnt werden.  © WP | Franz Köster

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Nach der Ermittlung der Fahrgestellnummer versuche man derzeit, beim Kraftfahr-Bundesamt (KBA) den letzten Halter festzustellen. „Rechtliche Schritte können wir nur unternehmen, wenn der Halter festgestellt ist,“ so Müller weiter. Beschwerden seien ihm nicht bekannt. „Wenn Mitbürger sich rechtswidrig verhalten, sind vorbeugende Maßnahmen in der Regel nicht von Erfolg gekrönt. Abschleppen lassen können wir das Fahrzeug nur, wenn der Halter nicht zu ermitteln ist. Dies ist aber unser Bestreben und schon deshalb, weil wir nicht auf den Kosten sitzen bleiben möchten. Ämter, Behörden und Eigentümer können zunächst nur tätig werden, wenn Gefahr im Verzug ist (etwa durch auslaufendes Öl). Das haben wir beobachtet und hoffen nun, dass die Halterfeststellung von Erfolg gekrönt ist. Andernfalls werden wir das Fahrzeug abschleppen lassen.“