Brilon. Alle Städte im Altkreis Brilon erheben für gefährliche Hunde eine Steuer. Nur Brilon verzichtet darauf. Das sind die Gründe.

Die Hundesteuer ist eine kommunale Abgabe, die Hundehalter jährlich an ihre jeweilige Stadt entrichten müssen. Diese Steuer variiert nicht nur von Stadt zu Stadt, sondern auch je nach Anzahl der Hunde und ob es sich um sogenannte „gefährliche Hunde“ handelt. Insgesamt 104,5 Millionen Euro an Hundesteuern flossen von Januar bis September 2022 in die öffentlichen Kassen der Städte und Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen ein, so die jüngste Statistik von IT.NRW.

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Ein Vergleich der Hundesteuersätze im Altkreis Brilon zeigt deutliche Unterschiede auf, insbesondere bei der Besteuerung von gefährlichen Hunden. Auffällig ist, dass die Stadt Brilon als einzige keine höheren Steuersätze für gefährliche Hunde erhebt. Die Begründung hierzu liefert der Kämmerer der Stadt Brilon: „Die Hundesteuersatzung (inkl. der Steuersätze) der Stadt Brilon wurde zuletzt zum 1. Januar 2017 geändert. Der Rat hat diese Satzung in seiner Sitzung am 15. Dezember 2016 mehrheitlich beschlossen. Die Änderung der Hundesteuersatzung wurde im Vorfeld der Beschlussfassung mit den im Rat vertretenen Fraktionen besprochen. Gegenstand dieser vorgelagerten politischen Beratung war auch ein erhöhter Steuersatz für sog. „gefährliche Hunde“. In den Fraktionsgesprächen zeigte sich, dass ein höherer Steuertarif für „gefährliche Hunde“ nicht mehrheitsfähig war. Daher wurde die Satzung seinerzeit ohne einen gesonderten Steuertarif beschlossen“, so Franz Heers.

Vergleich der Hundesteuersätze im Altkreis Brilon

Medebach erhebt für einen Hund 72 Euro jährlich. Hält ein Halter zwei Hunde, beträgt die Steuer pro Tier 90 Euro, ab drei Hunden sind es jeweils 108 Euro. Für einen als gefährlich eingestuften Hund verlangt Medebach jedoch 576 Euro, während zwei oder mehr gefährliche Hunde mit je 720 Euro besteuert werden. Dies zeigt eine deutliche finanzielle Belastung für Halter gefährlicher Hunde.

In Brilon beträgt die Steuer für den ersten Hund 78 Euro. Werden zwei Hunde gehalten, kostet dies pro Hund 90 Euro, bei drei oder mehr Hunden sind es 102 Euro pro Tier. Brilon erhebt keine gesonderten Steuersätze für gefährliche Hunde. Diese Entscheidung wurde nach intensiven politischen Beratungen getroffen, wobei sich herausstellte, dass eine Mehrheit für höhere Steuersätze für gefährliche Hunde nicht erreichbar war.

Winterberg erhebt für den ersten Hund 100 Euro. Hält ein Halter zwei Hunde, beträgt die Steuer pro Tier 115 Euro, bei drei oder mehr Hunden sind es je 130 Euro. Besonders hoch ist die Steuer für sogenannte Kampfhunde, die mit 700 Euro pro Tier veranschlagt werden. Zwei oder mehr Kampfhunde kosten den Halter je 800 Euro.

In Olsberg beträgt die Steuer für den ersten Hund 80 Euro. Zwei Hunde kosten je 95 Euro, drei oder mehr Hunde je 105 Euro. Für gefährliche Hunde erhebt Olsberg ebenfalls einen deutlich höheren Betrag von 700 Euro pro Tier, unabhängig von der Anzahl.

Hallenberg verlangt für den ersten Hund 72 Euro. Zwei Hunde kosten je 96 Euro, drei oder mehr Hunde je 120 Euro. Auch hier sind die Steuersätze für gefährliche Hunde deutlich höher: Ein gefährlicher Hund kostet 600 Euro, zwei oder mehr gefährliche Hunde je 800 Euro.

In Marsberg beträgt die Steuer für den ersten Hund 88 Euro. Zwei Hunde kosten je 105 Euro, drei oder mehr Hunde je 123 Euro. Besonders hoch sind die Steuersätze für Hunde, die nach dem Landeshundegesetz NRW als gefährlich eingestuft werden: Ein solcher Hund kostet 880 Euro, zwei oder mehr je 1.050 Euro. Hunde, die nach § 10 des Landeshundegesetzes gehalten werden, kosten 440 Euro bzw. 525 Euro je Hund.

Sinn und Zweck der Hundesteuer

Die Hundesteuer dient in erster Linie dazu, die Anzahl der Hunde in den Städten zu regulieren und die finanzielle Belastung, die durch Hunde verursacht wird, teilweise auszugleichen. Dazu gehören beispielsweise die Kosten für die Reinigung öffentlicher Plätze und die Entsorgung von Hundekot, aber auch die Finanzierung von Hundewiesen und anderen Einrichtungen. Darüber hinaus soll die Steuer Hundebesitzer dazu anregen, sich bewusst für die Haltung eines Hundes zu entscheiden und sich der Verantwortung, die damit einhergeht, bewusst zu sein. Quasi eine Art Schutzgebühr. Assistenzhunde sind üblicherweise steuerfrei.

Gefährliche Hunde in NRW

In Nordrhein-Westfalen werden bestimmte Hunde als gefährlich eingestuft. Dazu zählen Hunde bestimmter Rassen wie der American Staffordshire Terrier, der Bullterrier und der Pitbull Terrier. Diese Einstufung erfolgt aufgrund der Vermutung, dass diese Hunde ein erhöhtes Gefährdungspotential aufweisen. Darüber hinaus können auch individuell auffällige Hunde, die durch aggressives Verhalten auffallen oder Menschen oder Tiere ernsthaft verletzt haben, als gefährlich eingestuft werden.

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Diese Hunde unterliegen oft strengeren Auflagen, wie Leinen- und Maulkorbpflicht, und ihre Halter müssen häufig besondere Nachweise über ihre Eignung und die Ausbildung des Hundes erbringen.