Hochsauerlandkreis. Krank im Urlaub? Sterbefall in der Familie? Fachfrau Bettina Steinrücke erklärt, welche Versicherungen rund ums Reisen wirklich sinnvoll sind.

Ferienzeit, Reisezeit und jeder freut sich auf den lang ersehnten Urlaub. Damit die schönste Zeit des Jahres auch wirklich erholsam wird, gibt es viele Möglichkeiten der Absicherung. Was passiert, wenn man im Ausland krank wird? Wenn man vielleicht im Krankenwagen zurücktransportiert werden muss, wenn die Koffer verloren gehen oder man die Reise vielleicht gar nicht erst antreten kann. Für vieles gibt es eine Versicherung, nicht alle machen Sinn, manche schon. Die Verbraucherzentralen können beraten, aber auch gute Versicherungen geben ehrlich Auskunft. Stellvertretend für viele anderer Versicherungen im Sauerland beantwortet LVM-Vertrauensfrau Bettina Steinrücke, die in Olsberg eine LVM-Versicherungsagentur betreibt, unsere Fragen zum Thema Reiseversicherungen.

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Welche grundlegenden Elemente sollte jede Reiseversicherung beinhalten, um Reisenden umfassenden Schutz zu bieten? Wo sehen Sie die häufigsten Deckungslücken in Standard-Policen?

Unter dem Begriff Reiseversicherung kann man zunächst sowohl den Versicherungsschutz für Personen - wie beispielsweise bei einer Auslandsreisekrankenversicherung- als auch die Reiseleistungen an sich (Reiserücktrittsversicherung) zusammenfassen. Was die detaillierten Leistungen anbetrifft empfiehlt es sich, einen Blick in den Leistungskatalog zu werfen, bevor man die Versicherung abschließt. Das gilt gerade auch für spontane Abschlüsse – beispielsweise bei sogenannten Kombiangeboten, bei denen man die Reiserücktrittsversicherung direkt zur Reise mit dazubuchen kann und der Leistungskatalog von den Urlaubern oft nicht geprüft wird. Ob eine Versicherung Lücken aufweist, zeigt sich mitunter erst auf den zweiten Blick und richtet sich nach der persönlichen Situation.

Damit die schönste Zeit des Jahres ihrem Namen auch gerecht wird, lohnt es, sich zumindest mit dem Thema Reiseversicherung zu befassen.
Damit die schönste Zeit des Jahres ihrem Namen auch gerecht wird, lohnt es, sich zumindest mit dem Thema Reiseversicherung zu befassen. © dpa | Roberto Pfeil

Können Sie da mal ein Beispiel nennen?

Ja. Haustierbesitzer, die ihren Hund oder die Katze mitnehmen möchten, sollten dies auch bei ihrer Reiserücktrittsversicherung berücksichtigen und mit angeben. Oftmals sind Fälle, in denen Hund oder Katze erkranken und die Reise deshalb abgesagt werden muss, nicht versichert. Wir haben deshalb besonderen Wert darauf gelegt, dass wir einen umfassenden Katalog an versicherten Ereignissen und Risikopersonen anbieten, so dass auch diese Vierbeiner mitversichert sind. Ein anderes Beispiel, an das man vielleicht nicht unmittelbar denkt, ist ein Schüler, der die Klasse wechselt und die bevorstehende Klassenfahrt schon bezahlt hat. Auch ein solcher Fall wäre bei uns versichert.

Viele von uns kennen die Auslandskrankenversicherung. Was hat es damit auf sich?

Kernleistung einer Auslandskrankenversicherung ist die Kostenübernahme für ambulante und stationäre Behandlungen sowie für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel. Üblicherweise gilt der Versicherungsschutz für Reisen mit einer Länge von bis zu acht Wochen – und das ohne Ausschluss bestimmter Urlaubsregionen, also weltweit. Wer eine Auslandskrankenversicherung abschließt, sollte unbedingt darauf achten, dass nicht nur notwendige, sondern auch medizinisch sinnvolle Rücktransporte übernommen werden. Und darauf, dass sich der Versicherer auch in fünfstelliger Höhe an den Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätzen beteiligt.

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Unter welchen Umständen tritt eine Reiserücktrittsversicherung in Kraft und welche Ereignisse sind normalerweise ausgeschlossen? Ist zum Beispiel der Tod eines schon längere Zeit erkrankten Familienmitglieds ein Fall, bei dem die Versicherung den Nicht-Antritt der Reise zahlen würde?

Grundsätzlich greift die Reiserücktrittsversicherung dann, wenn ein Fall eintritt, der im Katalog der versicherten Ereignisse enthalten ist und mit dem die Kunden bei Reisebuchung nicht rechnen konnten. Das können beispielsweise Ereignisse wie Krankheit, Jobverlust, Wohnungswechsel beziehungsweise -kündigung sein. Auch der Tod eines schon längere Zeit erkrankten Familienmitglieds zählt natürlich zu den versicherten Fällen mit dazu.

Gesetzt den Fall, ich habe einen Unfall und muss aus dem Urlaub zur Weiterbehandlung in mein Heimatkrankenhaus gebracht werden? Werden die Kosten übernommen, wenn ja, in welcher Höhe?

Ja, Auslandskrankenversicherungen übernehmen Kosten für sogenannte Rücktransporte – und zwar in voller Höhe. Wichtig ist, darauf zu achten, dass dies nicht nur für medizinisch notwendige, sondern auch für medizinisch sinnvolle Rücktransporte gilt. Medizinisch notwendig sind Rücktransporte dann, wenn vor Ort keine ausreichende Versorgung stattfinden kann. Als medizinisch sinnvoll gilt ein Rücktransport beispielsweise, wenn die medizinischen Leistungen und Behandlungen vor Ort nicht dem deutschen Standard entsprechen.

Welche Kosten übernimmt denn die Krankenkasse bzw. die private Krankenversicherung im Ausland?

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen im Ausland angefallene Behandlungskosten nur dann, wenn Deutschland mit dem jeweiligen Land ein entsprechendes Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Das ist allerdings lediglich bei den meisten europäischen Staaten der Fall. Hinzu kommt, dass die Krankenkassen häufig nur einen Teil der entstandenen Kosten tragen. Welchen Krankenversicherungsschutz Privatversicherte haben, hängt von ihrem jeweiligen Vertrag ab.

Lassen wir mal den schlimmsten Fall einer Erkrankung außer Acht und widmen uns einfacheren, aber durchaus ärgerlichen Dingen: Wie genau funktioniert eine Gepäckversicherung und was sind die gängigen Fallstricke, die Reisende möglicherweise nicht beachten, wenn es um den Schutz ihres Gepäcks geht?

Wir haben die Reisegepäckversicherung nicht im Angebot, da sie zu viele Ausschlüsse hat. Dies hat zur Folge, dass der Versicherungsschutz stark von dem abweicht, was Kunden gewöhnlich erwarten. Deshalb raten auch Verbraucherschützer regelmäßig von ihr ab. 

Welche speziellen Versicherungsprodukte empfehlen Sie für Langzeitreisende und welche zusätzlichen Aspekte sollten bei Versicherungen für längere Auslandsaufenthalte berücksichtigt werden?

Wir bieten in der Reiserücktrittsversicherung Versicherungsschutz für Reisen mit einer Länge von bis zu 365 Tagen an. Bei Reisen, die länger als ein Jahr dauern, entsprechend für die ersten 365 Tage. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt, zu dem die heimische Wohnung verlassen wird – die Reisezeit dauert dann bis zur Wiederkehr in eben diese Wohnung. Eine Weltreise zum Beispiel, die von Deutschland in die USA führt und von dort nach Kanada und weiter nach Brasilien und von dort nach Afrika, würde damit als eine Reise gelten, obwohl sie aus verschiedenen Reiseetappen besteht. Eine Reise wäre erst mit der Rückkehr in die Wohnung abgeschlossen. Darüber hinaus gibt es besondere Produkte beispielsweise für Au-Pair-Aufenthalte oder Work&Travel, wobei diese nicht zwangsläufig über die Leistungen einer Reiserücktrittsversicherung hinausgehen. Dies sollte immer im Einzelfall geprüft werden, bevor man sich für ein Produkt entscheidet. Langzeitreisende benötigen eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung. Bei der LVM beispielsweise sind Urlaube mit einer Länge von bis zu acht Wochen über die „normale“ Auslandskrankenversicherung abgesichert, für längere Aufenthalte können die Versicherten in ihrer Agentur eine zeitliche Erweiterung von bis zu 365 Tagen vereinbaren. Wichtig ist, darauf zu achten, dass die längerfristige Auslandskrankenversicherung tatsächlich auch im Zielland greift. Denn nicht alle Versicherungsunternehmen gewähren hier weltweiten Versicherungsschutz.

Was kostet eine gute Reiseversicherung?

Die Beiträge variieren je nach Anbieter, bei Auslandskrankenversicherungen gibt es zudem eine Altersstaffelung. Daher können wir hier nur mit Beispielen unserer Versicherung arbeiten. Bei der Reiserücktrittsversicherung kann man eine Einzelreise versichern oder einen Zeitraum wie beispielsweise ein Jahr. Zudem ist maßgeblich, ob es sich um eine Single- oder Familienreise handelt. Eine Familie beispielsweise kann eine Einzelreise im Wert von 500 Euro – etwa eine Städtereise – bereits für 29 Euro ohne Selbstbeteiligung absichern. Die genannte Familie kann aber auch sämtliche Reisen, die sie in einem Jahr antritt, versichern. Maßgeblich ist dann die teuerste Reise. Kostet diese beispielsweise 3000 Euro, beträgt der Versicherungsbeitrag 96 Euro. Damit sind dann alle Familienmitglieder für sämtliche Reisen innerhalb eines Jahres automatisch mitversichert. Bei der Auslandskrankenversicherung der LVM zahlt ein 40-Jähriger 13 Euro, ab dem zweiten Versicherungsjahr elf Euro pro Jahr. Wählt er den Familientarif, werden im ersten Jahr insgesamt 27 Euro, ab dem zweiten 25 Euro fällig. Der Versicherungsschutz gilt dann für zwei Erwachsene und ihre Kinder unter 18 Jahren.