Brilon. Brilon diskutiert die 19. Änderung des Regionalplans: Windenergiebereiche sorgen für Bedenken bei Bürgern und Stadtverwaltung.

In Brilon sorgt die geplante 19. Änderung des Regionalplans Arnsberg zur Festlegung von Windenergiebereichen für rege Diskussionen und Bedenken. Die Stadt Brilon sowie Ortsvorsteher, Forstwirtschaft und Tourismus haben in umfangreichen Stellungnahmen ihre Sorgen und Anregungen dargelegt.

Beschlussvorlage für den Bauausschuss

Das zentrale Anliegen der Regionalplanung ist die Beschleunigung und Umsetzung der Energiewende, wofür verschiedene Gesetze und Rechtsänderungen in Kraft getreten sind. Das übergeordnete Ziel ist es, bis 2027 insgesamt 2 Prozent der Bundesfläche für Windenergie auszuweisen, wovon Nordrhein-Westfalen 1,1 Prozent bis 2027 und 1,8 Prozent bis 2032 erreichen soll​​.

Wichtig: Die Stadt ist nur Beteiligter und nicht Herrin des Verfahrens. Ob Änderungswünsche ihren Weg in die Planung finden, liegt daher nicht mehr in der Hand der Stadt, obwohl es ihre Flächen betrifft. Bei der Umsetzung kann die Stadt aber wieder mitreden, denn 95 Prozent der geplanten Windkraftzonen liegen auf Flächen, die der Stadt selbst gehören.

In der umfangreichen Vorlage hat die Verwaltung der Stadt Brilon zahlreiche Planungsaspekte und Auswirkungen der vorgeschlagenen Windenergiebereiche (WEB) analysiert und kommentiert. Besonders im Fokus stehen die Abstände zu Wohngebieten, die Auswirkungen auf den Tourismus und die forstwirtschaftlichen Belange. Die Stadt hebt hervor, dass mehrere der vorgeschlagenen Windenergiebereiche die vorgeschriebenen Abstände zu Wohngebieten unterschreiten, was zu erheblichen Beeinträchtigungen für die Anwohner führen könne​​.

Geplante Windenergiebereiche

Laut der Vorlage werden im Regionalplan Windkraftanlagen in mehreren spezifischen Bereichen innerhalb Brilons geplant. Diese umfassen unter anderem Gebiete nördlich von Olsberg – Altenbüren/Esshoff/Antfeld, westlich von Brilon zwischen Scharfenberg im Norden und Altenbüren im Süden, und östlich von Olsberg westlich von Petersborn bis Borberg. Weitere geplante Windenergiebereiche befinden sich westlich von Madfeld, südlich von Hoppecke-Berg und südlich von Messinghausen​​​​​​.

Bedenken des Ortsvorstehers von Esshoff

Holger Forsboom, Ortsvorsteher von Esshoff, hat in seiner Stellungnahme an den Bürgermeister und die Mitglieder des Stadtrates deutliche Bedenken gegen den Ausbau der Windenergieanlagen in und um Esshoff geäußert. Er betont, dass bereits vier Anlagen im Bau sind und weitere zehn Anlagen geplant seien, was zu einer vollständigen Umzingelung des Ortes durch Windkraftanlagen führen könnte. Dies würde nicht nur das Landschaftsbild und die Lebensqualität der Bürger beeinträchtigen, sondern auch negative Auswirkungen auf die Flora und Fauna haben​​.

Forsboom weist auch auf die potenziellen negativen Auswirkungen auf den Tourismus hin. Esshoff sei ein beliebtes Ziel für Wanderer und Radfahrer, und die Umzingelung durch Windkraftanlagen könnte den Erholungswert und die Attraktivität des Ortes erheblich mindern. Er fordert die Stadt Brilon auf, diese Bedenken im Genehmigungsverfahren zu prüfen und sich gegenüber den involvierten Städten und Gemeinden für die Interessen der Esshoffer Bürger einzusetzen​​.

Stellungnahme aus Sicht des Tourismus

Eine weitere Stellungnahme wurde von der Brilon Wirtschaft und Touristik GmbH (BWT) eingereicht. Der Tourismus hat für Brilon eine erhebliche Bedeutung, und in den letzten Jahren hat die Stadt erhebliche Wachstumsraten verzeichnet. Insbesondere der Outdoor-Tourismus, mit Angeboten wie Wandern, Radfahren und Gesundheitstourismus, wurde konsequent ausgebaut und qualitativ verbessert​​.

Die BWT betont, dass die geplanten Windkraftanlagen im touristischen Kerngebiet Brilons erhebliche Beeinträchtigungen mit sich bringen würden. Bedeutende Wanderwege wie der Rothaarsteig, die Sauerland Waldroute und der Briloner Kammweg könnten durch die neuen Anlagen negativ beeinflusst werden. Diese Wanderwege sind zertifiziert und von großer Bedeutung für die touristische Attraktivität der Region. Die Errichtung von Windkraftanlagen in diesen Bereichen könnte die Rezertifizierung der Wanderwege gefährden und somit die gesamte touristische Entwicklung Brilons und des Sauerlandes beeinträchtigen​​.

Forstwirtschaftliche Aspekte und weitere Bedenken

Auch der Stadtforstbetrieb hat in seiner Stellungnahme zahlreiche Bedenken geäußert. Die geplanten Windenergiebereiche würden nicht nur zu einem Verlust von Waldflächen führen, sondern auch bestehende forstwirtschaftliche Infrastrukturen beeinträchtigen. Investitionen in die Wiederbewaldung und Waldpflege, die in den letzten Jahren getätigt wurden, könnten durch die Baumaßnahmen zunichte gemacht werden. Zudem sei die jagdliche Nutzung betroffen, was zu erhöhten Verbissschäden und einer Destabilisierung der Waldbestände führen könne​​.

Besonders kritisch sieht der Forstbetrieb die Pläne für den Bereich Borberg, der sich in einem Naherholungsgebiet befindet. Dieses Gebiet sei nicht nur ein wichtiges Erholungsgebiet für die Bürger, sondern beherberge auch zahlreiche schützenswerte Tierarten und denkmalgeschützte Kulturgüter, wie den Antonius Bildstock
. Die Errichtung von Windkraftanlagen in diesem Gebiet sei aus forstbetrieblicher und naturschutzrechtlicher Sicht nicht vertretbar​​.

Fazit und Ausblick

Die Stadt Brilon und ihre Bürger stehen der geplanten 19. Änderung des Regionalplans Arnsberg zur Festlegung von Windenergiebereichen kritisch gegenüber. Die geäußerten Bedenken beziehen sich vor allem auf die Einhaltung der Abstandsregelungen, die Auswirkungen auf den Tourismus und die Forstwirtschaft sowie die Lebensqualität der Anwohner.

Es bleibt abzuwarten, wie die Regionalplanungsbehörde auf die zahlreichen Stellungnahmen reagieren wird und ob die geplanten Windenergiebereiche entsprechend angepasst werden. Klar ist jedoch, dass die Umsetzung der Energiewende in Einklang mit den Interessen der betroffenen Gemeinden und Bürger erfolgen muss, um langfristig Akzeptanz und Nachhaltigkeit zu gewährleisten.