Hochsauerlandkreis. In Öffentlichen Verkehrsmitteln gilt jetzt eine verschärfte Maskenpflicht. Die RLG erklärt, was Fahrgäste im Hochsauerland beachten sollen.
Mit Änderung des Infektionsschutzgesetzes aus der vergangen Woche besteht nun die Pflicht, in Bussen und Bahnen sowie an den Haltestellen FFP2-Masken oder die damit vergleichbaren Masken mit der Kennung „KN95“ bzw. „N95“ zu tragen. Medizinische Masken sind demnach nicht mehr zulässig. Dies gilt für Kinder ab dem sechsten Lebensjahr.
Das Fahrpersonal ist durch Trennscheiben geschützt. Weiterhin gilt, dass das Fahrpersonal keine Maske tragen muss, wenn kein Kontakt mit anderen Personen besteht.
Die Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH bittet alle Fahrgäste, die neuen Regeln zu beachten.