Hochsauerlandkreis. Die neuen Testregeln für Urlauber werden auch das Gesundheitsamt im HSK belasten. Wo der HSK zuständig wird und wo Überlastung droht.
Urlauber müssen sich auf erweiterte Testpflichten bei der Rückkehr nach Deutschland gefasst machen: Die Bundesregierung will eine Neuregelung zum Schutz vor einer Corona-Ausbreitung. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Innenminister Horst Seehofer (CSU) streben an, dass künftig grundsätzlich ein negativer Test nötig sein soll - egal, von wo und mit welchen Verkehrsmitteln man kommt. Eine generelle Testpflicht bei der Einreise besteht schon für alle Flugpassagiere. Die neuen Verordnungen betreffen auch das Gesundheitsamt im Hochsauerlandkreis – droht eine Überlastung?
Der Bund ist zuständig, Belastungen erwartet der Kreis dennoch
„An sich ist der Bund für die Testungen zuständig, damit hat das Gesundheitsamt im Hochsauerlandkreis nichts zu tun“, erklärt Martin Reuther, Pressesprecher des Kreises. Vor allem, weil die Testungen vor der Einreise oder an den Grenzen sowie den Flugplätzen und Bahnhöfen stattfinden müssten. Augenscheinlich also Einreisepunkte, die nicht in der Zuständigkeit des Hochsauerlandkreises liegen.
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Quarantäne wird vom HSK angeordnet
Das Gesundheitsamt im HSK werde erst tätig, wenn die Testergebnisse der Bürgerinnen und Bürger positiv seien. „Ist ein Schnelltest positiv, folgt ein PCR-Test. Liegt eine Corona-Erkrankung vor, wird das Gesundheitsamt tätig und das ordnet die Quarantäne an.“ Auch für die Einhaltung der Quarantäne ist der Kreis das zuständige Kontrollorgan. Allerdings: „Wir gehen von einem sehr hohen Aufwand aus, um die Reiserückkehrer im Blick zu haben und die Testpflicht mitzutragen. Wir wissen auch noch nicht, wie die Meldungen über mögliche Testergebnisse bei uns ankommen werden, der gesamte Ablauf ist völlig unklar“, sagt Martin Reuther. Er hofft auf baldige klare Angaben vom Bund.