Brilon. Im alten Kloster in Brilon-Wald könnte eine Jugendhilfeeinrichtung entstehen. Stadt und HSK lehnen das ab. Doch die Pläne sind nicht vom Tisch.
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Sowohl die Stadt Brilon wie auch der Hochsauerlandkreis halten an ihrer Ablehnung der in dem ehemaligen Kloster Brilon-Wald geplanten fest. Das betonten jetzt in der Sitzung des Briloner Sozial-Ausschusses sowohl Ulrich Müller-Thüsing, Fachbereichsleiter „Schule und Jugend“ beim HSK sowie die bei der Stadt für den Bereich Schule zuständige Fachbereichsleiterin Ute Hachmann. Wie berichtet, haben Stadt und Kreis eine entsprechende Stellungnahme an das Landesjugendamt geschickt.
Zum einen sei der Standort wenig geeignet - die Klosteranlage liegt rund 500 Meter von Brilon-Wald entfernt, in unmittelbarer Nähe befinden sich die Suchtklinik und ein Bordellbetrieb - zum anderen würde die für 28 Kinder und Jugendliche geplante Einrichtung die bereits im Förderschulbereich bestehenden Probleme weiter verstärken. Bekanntlich platzt die Roman-Herzog-Schule aus allen Nähten. Rund 110 der 242 dort unterrichteten Kinder und Jugendlichen kommen aus Jugendhilfeeinrichtungen. Wie Müller-Thüsing sagte, sei der Raum Brilon wegen seines guten Angebots im Förderschulbereich für Jugendämter und für Jugendhilfeeinrichtungen besonders attraktiv. Aus Sicht der Schulaufsichtsbehörde und als Schulträger, so Müller-Thüsing, seien jedoch Grenzen erreicht.
Raumprobleme lösen
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Die geplante Erweiterung der Roman-Herzog-Schule diene allein dazu, die schon jetzt bestehenden Raumprobleme zu lösen. Ein Vergrößerung sei schon deshalb wenig sinnvoll, weil es nicht genügend Sonderpädagogen gebe. Und bei bei den ohnehin nicht sehr zahlreich Studierenden stehe das obere Sauerland nicht zu den bevorzugten Berufsstätten. Müller-Thüsing: „Die Roman-Herzog-Schule ist seit Jahren chronisch unterbesetzt.“ Allerdings gelinge es dem Team um Schulleiter Klaus Mülder „mit großem Engagement immer wieder, die Versorgung sicherzustellen“. Diese Ansicht teilte auch der Ausschuss. Niklas Frigger (CDU), selbst Lehrer: „Wir müssen hier absoluten Respekt zollen.“
Kreis und Stadt warten jetzt die Entscheidung des Landesjugendamtes ab. Auf Nachfrage aus dem Ausschuss sagte Müller-Thüsing, dass der Initiator des Projektes einen etwaigen abschlägigen Bescheid beklagen könne. Und Ute Hachmann hatte den Eindruck, dass er trotz der Bedenken der Behörden das Projekt „voran treibt“.
Zur Umsetzung sei ein Bauantrag erforderlich, sagte Beigeordneter Reinhold Huxoll. In dem Verfahren werden u.a. die Brandschutzauflagen geprüft. Ein derartiger Antrag liege allerdings bisher nicht vor, Was jedoch klar sei: „Das ist ein teurer Baugenehmigungsverfahren.“