Brilon. Hunde sind im Briloner Kurpark verboten. Das hat der Rat beschlossen. Aber ein Leser wirft die berechtigte Frage auf. Was ist mit Blindenhunden?
Hunde haben im Briloner Kurpark nichts zu suchen! Unter diesem Titel berichteten wir am Samstag über einen Beschluss, den der Stadtrat vergangene Woche gefällt hatte. Wie im Rat wurde das Hundeverbot auch in den sozialen Medien intensiv diskutiert. Eine wichtige Frage in diesem Zusammenhang stellt ein Leser per Mail an die Westfalenpost Brilon: „Wie kann es sein, dass man solch eine Entscheidung trifft ohne die Menschen zu berücksichtigen die einen Blinden- oder einen Begleithund benötigen!? So etwas soll es schließlich geben...“
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Eine Nachfrage bei der Stadt, ob von dem Verbot Blinden- und Assistenzhunde ausgeschlossen sind, ergab folgende Antwort: „Nach Paragraph 5 Absatz 5 der Ordnungsbehördlichen Verordnung sind vom Hundeverbot ausgenommen Blindenhunde, die Blinde oder hochgradig Sehbehinderte mit sich führen. Dementsprechend muss ein Nachweis über die Ausbildung als Blindenhund vorhanden sein und ferner ein Nachweis über eine hochgradige Sehbehinderung.“ Damit wäre das auch geklärt.