Hochsauerlandkreis. Bei Kita-Plätzen kommt es im nächsten Kindergarten-Jahr in Brilon, Meschede und Marsberg zu Engpässen im U-3-Bereich. Es könnte ein Lösung geben:

. Besonders in den Kernstadtbereichen von Brilon, Meschede und Marsberg fehlen Betreuungsplätze. Das geht aus der aktuellen Bedarfsplanung für den Bereich des HSK-Jugendamtes hervor. Für Eltern wird es zu einem Problem, wenn ihre Kinder nicht betreut werden können.

In einigen Städten gibt es bereits Großtagespflegestellen

Angesichts dieser Ausgangslage setzt die HSK-Kreisverwaltung auf Großtages-Pflegestellen als gleichwertige Alternative. Fünf solcher Angebote, bei denen bis zu neun Kinder unter drei Jahren betreut werden können, gibt es im Bereich des Kreisjugendamtes bereits: Eine in Meschede, zwei in Brilon und zwei in Marsberg. Bisher schon gab es die Möglichkeit, bei Einrichtung einer neuen Großtagespflegestelle eine investive Förderung durch den HSK zu erhalten. Nun schlägt die Kreisverwaltung vor, die Betreiber/innen künftig im Bedarfsfall mit einer Anschubfinanzierung von bis zu 6000 Euro im ersten Betriebsjahr zu unterstützen. Gedacht ist an einen monatlichen Zuschuss zur Miete von bis zu 500 Euro.

Der Kreisjugendhilfeausschuss wird über das Thema in seiner nächsten Sitzung am 2. Februar beraten. In der Verwaltungsvorlage für die Sitzung wird darauf verwiesen, dass ein solcher befristeter Mietkostenzuschuss bereits seit einigen Jahren auch vom Jugendamt der Stadt Arnsberg praktiziert wird. Dort habe das in Einzelfällen den Ausschlag dafür gegeben, dass eine Großtagespflegestelle in Betrieb gegangen ist. Aus Sicht des Kreisjugendamtes sind solche Tagespflege-Angebote eine gute und gleichwertige Alternative zu Kita-Plätzen.

Bis zu neun Kinder können betreut werden

Ein Vorteil sei, dass Betreuungs-Engpässe kurzfristig behoben werden könnten, da in nahezu jeder großen Wohnung ab 100 Quadratmetern Größe eine solche Betreuungsform eingerichtet werden könne. Eine Kita dagegen müsse erheblich umfangreichere räumliche Anforderungen erfüllen, die in der Regel nur mit baulichen - und damit teureren Maßnahmen realisiert werden könnten, um eine vergleichbare Anzahl von U3-Kindern betreuen zu können. Die wichtigste Eigenschaft der Kindertagespflege sei die „Familienähnlichkeit der Kleingruppe“. Eine Tagesmutter bzw. ein Tagesvater kann bis zu fünf Kinder im eigenen Haushalt oder im Haushalt der Kindseltern betreuen - in der Großtagespflege können bis zu neun Kinder von zwei Personen betreut werden. In jedem Fall eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes erforderlich.