Winterberg/Brilon/Arnsberg. Die juristische Aufarbeitung des Schlags gegen die Drogenszene im Raum Winterberg kann weitergehen. Es gibt kein Aussageverweigerungsrecht mehr.
Der Gang in die zweite Instanz brachte dem 24-Jährigen aus dem Südkreis einen Rabatt von 6000 Euro: Um diesen Betrag kürzte die 1. Kleine Strafkammer des Landgerichts Arnsberg das Urteil des Schöffengerichts Brilon aus dem vergangenen September. Bei der verhängten Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln blieb es allerdings. Lediglich beim sogenannten Einzug der Taterträge, also dem durch die Dealerei eingenommenen Geld, ging die Kammer auf die Berufung ein. Der von dem 24-jährigen an die Staatskasse abzuführende Betrag ist mit 30.250 Euro aber immer noch happig genug.
Dealer muss weniger zahlen
Zwischen Mai 2018 und September 2019 hatte der Angeklagte nach Überzeugung des Gerichts in 14 Fällen insgesamt rund 2,7 Kilo Marihuana erworben und weiterverkauft. Sein Geschäftsmodell: Beim Einkauf zahlte er zwischen 7,60 und 8,10 Euro pro Gramm, von seinen Abnehmern verlangte er zehn Euro für jeweils 0,8 Gramm.
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Hatte das Schöffengericht noch das gesamte von ihm selbst eingeräumte Marihuana als die von ihm weiterverkaufte Menge an- und so den Tatertrag hochgerechnet, so zog die Berufungskammer jetzt einen Teil als Eigenverbrauch ab. Bei der Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, bleibt es allerdings.
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Vor Gericht erscheinen muss der 24-Jährige demnächst aber erneut. Dann allerdings als Zeuge. Er gilt als einer der Hauptprotagonisten der Drogenszene im Südkreis.
Zu der gehörte auch jener 28-Jährige, den das Schöffengericht Brilon - wie berichtet - in der vorletzten Woche wegen des unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln zu einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt hatte. Er hatte nach anfänglichem Mauern und nach einem sogenannten Verständigungsgespräch gestanden, mit rund 2,2 Kilo Marihuana gedealt zu haben. Wegen des - wenn auch erst späten - Geständnisses, hatte das Gericht die Anklage auf einen minderschweren Fall reduziert.
Kiloweise Marihuana vertickt
Auch dieser Angeklagte soll demnächst erneut als Zeuge erscheinen. Dann geht nämlich das Verfahren gegen einen 26 Jahre alten Mann aus Hessen in die nächste Runde. Der stand schon in diesem Frühjahr an zwei Verhandlungstagen in Brilon vor dem Kadi. Die Anklage wirft ihm vor, zwei Dealern in Winterberg insgesamt 3,7 Kilo Marihuana verkauft zu haben - eben jenen beiden, die jetzt in Arnsberg und in Brilon vor Gericht standen.
Der 26-Jährige hat sich nicht zu den Vorwürfen eingelassen. Das Gericht, so hatte es ihm sein Anwalt geraten, möge doch „erst klären, ob das alles so stattgefunden“ habe. Denn wenn nicht, dann könne sein Mandant auch nichts dazu sagen.
Da zu diesem Zeitpunkt das Urteil die Verfahren gegen die beiden Zeugen noch nicht abgeschlossen waren und sie sich deshalb auf ihr Aussageverweigerungsrecht hätten berufen können, setzte das Gericht das Verfahren gegen den Hessen aus. Mit Rechtskraft der beiden jüngsten in Arnsberg und Brilon gefällten Urteile kann das Schöffengericht Brilon einen neuen Anlauf unternehmen,
Der Name des 26-Jährigen war dort in der Verhandlung bereits gefallen. Ihn hatte der Angeklagte nach seiner Festnahme gegenüber der Polizei als Lieferanten bezeichnet. In dem Prozess sagte sein Anwalt, dass diese Aussage unter Druck erfolgt sei und besagter Dealer „zu Unrecht belastet“ worden sei.