Altenbüren.
. Ein Höhepunkt der Hauptversammlung der Kreisjägerschaft Hochsauerland, die in der Altenbürener Schützenhalle vom Hegering Brilon ausgerichtet wurde, war neben den Ehrungen verdienter Mitglieder der Besuch von Landesjagdverband-Präsident Ralf Müller-Schallenberg. Er referierte zum Thema „Wie geht es weiter mit der Jagd in NRW“, wobei insbesondere die Ausführungen zur aktuellen Entwicklung hinsichtlich der seitens des Ministeriums angedachten Novellierung des Landesjagdgesetzes NRW auf besonderes Interesse stieß.
Nach Grußworten von Landrat Dr. Karl Schneider und Franz Schrewe, Bürgermeister der Stadt Brilon, stand zunächst der Jahresbericht des Vorsitzenden Christoph Bernholz aus Eslohe auf dem Programm. Mit Blick auf eine mögliche Gefährdung auch für die heimische Tierwelt warnte er u.a. eindringlich vor der aktuell in Polen grassierenden Afrikanischen Schweinepest, deren Erreger durch Anhaften an Bekleidungsstücken oder verwendeten Fahrzeugen bei Jagdaktivitäten in Polen nach Deutschland eingeschleppt werden könnten.
Mit dem in drei Revieren in Endorf auf den Weg gebrachten Pilotprojekt „Wald und Wild im HSK“ - unterstützt vom Kreis und der Unteren Jagdbehörde - ist der Dialog zwischen Jägern und Waldbesitzern angestoßen worden, so Bernholz. Als Ziel nannte er die Schaffung von gegenseitigem Verständnis für die unterschiedlichen Blickwinkel und Ziele beider Interessengruppen.
Um Gesprächs- und Dialogbereitschaft geht es auch bei der geplanten Novellierung des Landesjadgesetzes NRW. Dies wurde bei den Ausführungen von LJV-Präsident Müller-Schallenberg besonders deutlich. Anfang des Jahres gab es in diesem Zusammenhang heftige Auseinandersetzungen um Äußerungen aus dem NRW-Umweltministerium über die Jagd. Müller-Schallenberg betonte, dass „…der Gesprächsfaden zu Minister Johannes Remmel dadurch aber nicht abgerissen ist“.
Keine Hauruck-Gesetzgebung
Mit dem ersten Erfolg, dass die Befristung des Landesjagdgesetzes bis Ende 2014 mit der vom Landtag Ende März verabschiedeten „Kleinen Jagdrechtsnovelle“ aufgehoben und die Gültigkeit bis zum 30. Juni 2015 verlängert worden ist. Mit Blick auf die anstehenden Gespräche, wie etwa beim Landesjägertag am 10. Mai in Köln, betonte der LJV-Präsident, dass man kein völlig neues Landesjagdgesetz brauche, man sich seitens des LJV an der Sache orientiere und Hauruck-Gesetzgebung ablehne. „In den Verhandlungen darf Zeitdruck keine Rolle spielen. Es muss genügend Zeit zur Diskussion der ‘Großen Novelle’ verbleiben.“
Inhaltlich geht es u.a. um ein Verbot der Jagdhundeausbildung an lebendem Wild, Tötungsrecht für wildernde Hunde und Katzen, Bestimmungen zu Nachjagd und Fallenjagd. Die Niederwildjagd soll wegfallen. Das angedachte Schussverbot in einem vorgegebenen Radius von 50 bis 100 Metern von Häusern und Wohngebieten ist nicht mehr Gegenstand der Novellierung, nachdem der LJV deutlich machen konnte, dass die Jägerschaft bei einem Verbot keine Verantwortung mehr tragen könne für Wildschäden in Wohngebieten oder in deren Nähe.