Winterberg. Einstimmig hat sich der Rat Winterberg für den neuen Bebauungsplan ausgesprochen. Das soll das Entstehen neuer Ferienwohnungen einschränken.

Bürgermeister Michael Beckmann hat städtebauliche Maßnahmen angekündigt, um den weiteren Ausbau von Ferienwohnungen zu erschweren. Jetzt hat der Rat der Stadt Winterberg in seiner Sondersitzung am Donnerstag, 6. Januar, ein weiteres klares Signal gegen neue Ferienwohnungen im Stadtgebiet Winterberg gesetzt und beschlossen, den Bebauungsplan „Am Waltenberg“ neu aufzustellen.

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Gleichzeitig wurde eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes erlassen. Ziel der Neuaufstellung des Bebauungsplanes sei es, die Zulässigkeit von Ferienwohnungen im Plangebiet einzuschränken und damit das allgemeine, dauerhafte Wohnen zu stärken. Mit den zulässigen Steuerungsinstrumenten der Neuaufstellung des Bebauungsplanes und der Veränderungssperre sollen Entwicklungen gestoppt werden, die nicht mit den städtebaulichen Zielen der Stadt Winterberg in Einklang stehen.

Am Waltenberg in Winterberg entsteht zurzeit eine große Anlage mit 72 Ferienwohnungen und 10 Eigentumswohnungen. Die Stadt möchte aber mehr bezahlbaren Wohnraum für die eigene Bevölkerung schaffen.
Am Waltenberg in Winterberg entsteht zurzeit eine große Anlage mit 72 Ferienwohnungen und 10 Eigentumswohnungen. Die Stadt möchte aber mehr bezahlbaren Wohnraum für die eigene Bevölkerung schaffen. © Unbekannt | Jutta Klute

So will die Stadt wieder den Bau von Wohnungen für eine Dauernutzung fördern. Die bestehenden Hotels und Gaststätten im Plangebiet seien hiervon nicht betroffen, da diese Nutzungen auch weiterhin zulässig bleibe. Auch heute schon genehmigte Ferienwohnungen würden von der Neuaufstellung des Bebauungsplanes nicht tangiert.

Keine Bauvorhaben wegen Veränderungssperre

Durch die Veränderungssperre dürfen während der Aufstellung des neuen Bebauungsplanes „Am Waltenberg“ keine Bauvorhaben, wie zum Beispiel die Errichtung oder Änderung von baulichen Anlagen sowie Nutzungsänderungen von Gebäuden, durchgeführt werden. „Von dieser Veränderungssperre können allerdings Ausnahmen zugelassen werden, wenn Vorhaben geplant sind, die den Zielsetzungen des Bebauungsplanes nicht entgegenstehen, zum Beispiel die Errichtung eines Gebäudes für das Dauerwohnen. Diese Vorhaben bedürfen aber immer einer Einzelfallprüfung und der Zustimmung der Stadt Winterberg“, so Ralf Lefarth, der im Rathaus für die Stadtentwicklung zuständig ist.

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„Der Beschluss des Rates ist ein erneut deutliches Zeichen in Richtung der Investoren, die weitere Ferienwohnungen in unserer Stadt errichten möchten, dass solche Vorhaben nicht mehr ohne weiteres zugelassen werden, da sie unseren städtebaulichen und auch touristischen Zielen nicht entsprechen“, so Bürgermeister Michael Beckmann.