Hochsauerlandkreis/Brilon. Trotz Ausflugswetter am Wochenende, das Corona-Kontaktverbot besteht. Halten sich die Menschen daran? Das ist die Bilanz der Polizei im HSK.

Der Frühling hat begonnen. Viel Sonne, warme Temperaturen – eigentlich bestes Ausflugswetter im Sauerland. In der Corona-Krise mahnen Behörden wie die Polizei oder Ordnungsamt allerdings auch weiterhin vor dem Hintergrund des bestehenden Kontaktverbots zur Zurückhaltung. #stayhome lautet die Empfehlung.

Während die Polizei am vergangenen Wochenende noch einige Einsätze hatte und Platzverweise aussprechen musste, war die Einsatzlage an diesem Wochenende deutlich ruhiger.

Kaum Verstöße gegen das Kontaktverbot registriert

Am Freitag und am Sonntag gab es kreisweit keine Einsätze wegen Verstößen gegen das Kontaktverbot. Im Altkreis Brilon gab es am Samstag lediglich einen Polizeieinsatz in Niedermarsberg. Dort stand eine dreiköpfige Gruppe zusammen. Die Polizei erteilte einen Platzverweis. „Auch im Raum Meschede und im Raum Arnsberg gab es nur wenige und kleinere Einsätze“, so Polizeisprecherin Laura Burmann zur WP. 

Das sagt die Polizei zu Motorrad-Touren

Das Frühlingswetter führt unterdessen auch dazu, dass Motorradfahrer zu Tagestouren in den Hochsauerlandkreis fahren. In einer der Facebook-Gruppe „Du bis Winterberger, wenn...“ ist dazu eine Diskussion entbrannt, da an einer Tankstelle eine zehnköpfige Motorradgruppe aus dem Raum Coesfeld gesehen wurde. Die Sicht der Polizei dazu ist eindeutig. „Wir können Motorradausflüge nicht verbieten“, sagt Polizeisprecherin Burmann. Die Polizei appelliert allerdings, auf solche Touren derzeit zu verzichten, um Infektionsketten bestmöglich zu unterbrechen. „Wenn eine Streife mehr als zwei Motorradfahrer an einem Rastplatz antrifft, wird natürlich auch ein Platzverweis ausgesprochen.“

Verstöße können teuer werden

Ein Verstoß gegen das Kontaktverbot kann sehr teuer werden: Zur Umsetzung des Kontaktverbots hat die Landesregierung einen Straf- und Bußgeldkatalog veröffentlicht. Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz. Öffentliche Ansammlungen von mehr als zwei Personen können mit einem Bußgeld von 200 Euro pro Person geahndet werden. Versammeln sich mehr als zehn Personen liegt sogar eine Straftat vor. Sie wird mit Geldstrafe oder sogar einer Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet. Ein weiteres Beispiel: Grillen oder Picknicken kostet 250 Euro pro beteiligter Person.