Hochsauerlandkreis/Brilon. Dr. Joachim Schmidt aus Brilon ist Mitglied der Initiative „Zukunft für Zahnmedizin. Sie fordern eine Art Corona-Schutzschirm für Zahnmediziner.
Für die niedergelassenen Ärzte und Therapeuten ist der Corona-Schutzschirm bereits aufgespannt. Doch auch bei den Zahnärzten läuft der Praxisbetrieb auf Sparflamme, Patienten und damit auch Einnahmen bleiben aus. Die Initiative „Zukunft für Zahnmedizin“ (ZfZ), mit sieben Mandaten in der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe vertreten, fordert jetzt die Politik und ihre Standesvertretungen auf, „kurz- und langfristig Sicherungsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der zahnärztlichen Versorgungsstrukturen zu initiieren“.Einer der sieben ZfZ-Vertreter in der 108 Sitze großen Zahnärztekammer ist Dr. Joachim Schmidt aus Brilon.
So wie bei ihm sieht es auch andeswo aus: Die Frequenz in seiner Praxis ist dramatisch zurückgegangen. Akut erforderliche Schmerzbehandlungen, gebrochene Prothesen oder herausgefallene Kronen, viel mehr laufe derzeit. Planbare Behandlungen wie Vorsorgeuntersuchungen oder Zahnreinigungen werden verschoben. „Die Zahnärzte, so zitiert Dr. Schmidt eine Stellungnahme der ZfZ, „stehen zu ihren ethischen und vertraglichen Verpflichtungen“ und halten ihre Praxen selbst „unter Inkaufnahme persönlicher Infektionsrisiken offen“.
Virenkonzentration im Rachenraum
Die ist bei Zahnbehandlungen natürlich besonders hoch. Denn gerade bei einer oft noch unbemerkten und noch symptomfreien Infektion konzentrieren sich die Viren im Rachenraum. Wenn sich dann, etwa beim Bohren, mit dem Wasser ein feiner Sprühnebel bildet, haben die Viren freie Bahn. Das Aerosol gefährdet nicht nur der Arzt, sondern auch die beiden Assistenzen, die in der Regel eine Behandlung begleiten. Er selbst trage in aller Regel seit je her in aller Regel eine Schutzbrille. Zum einen, um Bakterien abzuwehren, und zum anderen, um sich beispielsweise beim Bohren vor etwaigen Absplitterungen zu schützen. Ihm ist noch ein Fall in Erinnerung, bei dem ein Zahnarzt auf diese Weise auf einem Auge erblindet sei.
Andererseits ist die Ansteckungsgefahr für den Patienten durch einen entsprechend geschützten Zahnarzt gering. Die Bundeszahnärztekammer legt ihren Mitgliedern nahe, ein etwaiges Infektionsrisiko mit dem Patienten abzuklären und auszuschließen und dann gemeinsam mit dem Patienten zu entscheiden, ob eine geplante Behandlung unter den derzeitigen Gegebenheiten wirklich erforderlich ist oder zunächst aufgeschoben werden kann.
Strukturerhaltende Garantien
Neben der Gesundheit spielt auch das Geld eine Rolle. Die Zahnärzte halten auch für ihren Bereich strukturerhaltende Garantien wie sie das Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz für Krankenhäuser, Reha- und Pflegeeinrichtungen und Vertragsärzte vorsieht für erforderlich, sagt Dr. Schmidt. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat sich bereits mit einer entsprechenden Forderung an die Bundesregierung gewandt, um die Auswirkungen der Corona-Epidemie auif ihre Branche schultern zu können.
Die Zahnärzte, so BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel in einer Pressemitteilung am Donnerstag, seien von „nie dagewesenen Einnahmeausfällen betroffen“. Die ZfZ drückt es noch drastischer aus: Die Initiative empfinde es „als zynisch, Zahnärzten mit Hinweis auf Pflichten zur Notversorgung und auf Vertragserfüllung zu drohen, sie aber bei der strukturellen Absicherung und Organisation anders als Krankenhäuser und Arztpraxen auf sich allein gestellt zu lassen“
Nicht auf den Pandemiefall vorbereitet
Auf eigene Initiative kommt es auch bei der Beschaffung der Schutzausstattung an. Dr. Schmidt Notfalldienst-Beauftragter für den Raum Brilon-Marsberg. Und für die dort tätigen rund zwei Dutzend Kollegen hat er gerade 4000 Atemschutzmasken nach FFP2-Standard besorgen können. Nicht jeder kennt die Kanäle, um sich dieses derzeit weltweit nachgefragte Equipment zu beschaffen. Manche nahmen dankbar 50 ab, bei manchen ging das auch in den dreistelligen Bereich. Dr. Schmidt: „Die gesamte gesellschaftliche Struktur war auf diesen Pandemiefall nicht vorbereitet."