Berlin. Eine Reiserücktrittsversicherung ist nicht immer nötig oder sinnvoll. Finanztip rät Urlaubern in drei Fällen zu einer Absicherung.
Der lang ersehnte und kostspielige Urlaub steht vor der Tür. Doch dann wird die Tochter krank oder ein schwerer Sturm deckt das Hausdach ab. Durch solch unerwartete Ereignisse kann ein Urlaub schnell ins Wasser fallen ‒ und mit ihm die ersehnte Erholung sowie eine Menge Geld.
Reiserücktrittsversicherungen versprechen, zumindest die Kosten zu ersetzen. Ob eine solche Versicherung jedoch sinnvoll ist, hängt von der Reise, den Reisenden und den Leistungen der Versicherung ab.
Reiserücktrittsversicherung nicht immer nötig
Wer eine Reise eigenständig organisiert, also Flug und Unterkunft selbst bucht, benötigt keine Reiserücktrittsversicherung. Verfällt ein Flug, können sich Reisende immer einen Teil des Preises zurückerstatten lassen – mindestens Steuern und Gebühren. Bei der Reservierung von Unterkünften über Buchungsportale gibt es in der Regel Angebote mit kostenloser Stornierung bis kurz vor Reisebeginn. Teilweise kosten sie dann etwas mehr als ohne die Stornierungsoption, aber weniger als eine Reiserücktrittsversicherung.
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Hat die Reise lediglich einen kleinen Teil des Einkommens gekostet, ist keine Versicherung von Nöten. Sind Reisende gesund und vermuten auch sonst keine kurzfristigen Ereignisse, wie einen Termin für eine Wiederholungsprüfung im Studium oder, dass der Partner unerwartet die Scheidung einreicht, ist eine Versicherung ebenfalls unnötig, da das Risiko eines Reiserücktritts gering ist.
Hier ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll
Hat eine Reise sehr viel gekostet, ist es durchaus sinnvoll, sie mit einer Reiserücktrittsversicherung abzusichern. Bei älteren Menschen und Familien mit kleinen Kindern ist das Risiko einer unerwarteten Erkrankung höher und damit auch die Gefahr, dass eine geplante Reise nicht angetreten werden kann. Auch da kann eine Absicherung nützlich sein. Vor Vertragsabschluss ist es allerdings wichtig, Beiträge und vor allem die Leistungen der verschiedenen Versicherungsangebote zu vergleichen.
Reiserücktritt versichern: Diese Leistungen sind wichtig
Reiserücktrittsversicherungen leisten, wenn verschiedene unvorhergesehene Ereignisse eine Reise verhindern. Bestimmte Ereignisse, wie schwere Krankheit oder der Tod eines engen Angehörigen, ist bei allen Anbietern abgesichert. Andere, wie der Verlust des Reisepasses oder psychische Erkrankungen, sind nicht immer abgesichert. Welche Ereignisse versichert sind und was ausgeschlossen ist, sollte also genau geprüft werden.
Auch wenn nahe Angehörige ein unerwartetes Ereignis trifft, kann dies die eigenen Reisepläne durchkreuzen. Welche Angehörigen zu den versicherten Risikopersonen gehören und welche Ereignisse auch für sie ein Reiserücktrittsgrund sind, hängt ebenfalls vom Tarif ab.
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Die Versicherung sollte ohne Abzug einer Selbstbeteiligung zahlen. Und zwar sämtliche Reisekosten, die angefallen sind, auch Gebühren. Sehr gute Anbieter übernehmen auch Kosten für Visa oder wichtige Impfungen. Dafür müssen diese aber als Teil des Reisepreises mit angegeben werden.
Reiseabbruch sollte mitversichert sein
Eine Reiserücktrittsversicherung sollte immer auch den Reiseabbruch absichern. Dann zahlt der Versicherer auch, wenn die Reise vorzeitig und unerwartet abgebrochen werden muss. Gute Anbieter erstatten den gesamten Reisepreis, wenn Reisende in den ersten acht Tagen zurück nach Hause müssen.
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Es ist ratsam, mehrere Anbieter mit guten Leistungen miteinander zu vergleichen. Gute Leistungen zu einem günstigen Beitrag hängen auch vom Alter der Reisenden, dem Reisepreis und dem Reiseziel ab. Außerdem sollten Einmal- und Jahresverträge geprüft werden, denn je nach Anbieter und Reiseziel können Jahresverträge günstiger sein als Einmalverträge – auch, wenn nur eine Reise geplant ist.
Nur Reiserücktrittsversicherung? Diese sind noch wichtiger
Vor einer passenden Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung sollten andere wichtige Versicherungen Vorrang haben:
- Zuerst sollte eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden, wenn der Urlaub außerhalb Deutschlands stattfindet.
- Soll im Urlaub ein Mietwagen genutzt werden, sollte auch dieser ausreichend abgesichert sein.
Ist das gegeben, kann die Reiserücktrittsversicherung eine sinnvolle Ergänzung sein. Diese sollte aber immer separat abgeschlossen werden, weder mit anderen Versicherungen im Paket noch als Angebot des Kreditkartenanbieters.
Dieser Beitrag erscheint in Kooperation mit finanztip.de. Der Geld-Ratgeber für Verbraucher ist Teil der gemeinnützigen Finanztip-Stiftung.