Berlin. Drei Hanfpflanzen dürfen ab April in Deutschland in jeder Wohnung wachsen. Doch woher bekommen Verbraucher ihre Stecklinge oder Samen?
Seit dem 1. April ist der Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene in Deutschland legal. Doch trotz der Freigabe bleiben viele Fragen offen. Zum Beispiel, wo Konsumenten Cannabis, Cannabispflanzen, Gras und Samen kaufen können. Erste Geschäfte des Einzelhandels gaben diesbezüglich nun Statements ab.
Cannabis bei Obi, Hornbach & Co.? Verkauf von Samen hier in Sicht
Trotz der Teillegalisierung von Cannabis zeigt sich der deutsche Einzelhandel zurückhaltend: Führende Baumarktketten wie Obi, Toom und Hornbach planen nicht, Cannabis-Pflanzen oder -Samen in ihr Sortiment aufzunehmen. Von Bauhaus hieß es dazu, Cannabis habe „gegenwärtig keinen Einfluss auf die aktuelle Sortimentsgestaltung und Cannabis ist somit als Samen- oder Pflanzware bis auf Weiteres nicht erhältlich“.
Für Konsumenten stellt sich die Frage nach alternativen Bezugsquellen. Laut der Pressemitteilung dürfen Genossenschaften und Vereine, die Cannabis anbauen, ihren Mitgliedern Samen und Stecklinge für den Eigenanbau zur Verfügung stellen. Die monatliche Höchstmenge dürfe jedoch sieben Samen oder fünf Stecklinge nicht überschreiten. Auch der Schutz der Pflanzen und der Ernte vor Diebstahl und dem Zugriff von Kindern sei vorgeschrieben.
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Cannabis-Legalisierung in Deutschland: Was gilt seit Ostermontag?
Seit dem 1. April, pünktlich zum Ostermontag, sind der Besitz bestimmter Mengen Cannabis, der private Anbau und der Konsum in der Öffentlichkeit für Personen über 18 Jahre erlaubt. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen:
Kiffen ist überall dort erlaubt, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Verboten ist der Konsum von Cannabis auf Kinderspielplätzen, in Schulen, auf Sportplätzen und generell im Umkreis von 100 Metern von Personen unter 18 Jahren. Fußgängerzonen sind zwischen 7.00 und 20.00 Uhr ebenfalls kifffreie Zonen. Was die Menge betrifft, so dürfen in der Öffentlichkeit bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenbedarf mitgeführt werden, in Privatwohnungen sogar bis zu 50 Gramm sowie maximal drei Pflanzen, was theoretisch bis zu 150 Joints entspricht.
Cannabis-Anbau zu Hause: Bundesärztekammer warnt
Aus Sicht der Legalisierungsgegner ist das viel zu viel. 50 Gramm pro Monat bezeichnet die Bundesärztekammer als „relevante Menge“, die zu riskantem Konsum und cannabisbezogenen Störungen führen kann. Das Gesundheitsministerium hingegen argumentiert, dass eine legale Versorgung mit Cannabis in größeren Mengen notwendig sei, um den illegalen Schwarzmarkt wirksam zu bekämpfen.
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