Berlin. Die Bauernblockaden stellen am Montag viele Pendler vor unüberwindliche Hürden. Jetzt kommt es auf Absprachen mit dem Arbeitgeber an.
Die „Letzte Generation“ sorgte vielerorts für Verkehrsblockaden und frustrierte Pendler. In noch größerem Maßstab droht dasselbe an diesem Montag, wenn die Landwirte Verkehrswege, Autobahnzubringer und Hauptverkehrsadern blockieren wollen. Welche arbeitsrechtlichen Folgen hat der Protest für Beschäftigte und Arbeitgeber?
Wer auf einen Blankoscheck für einen arbeitsfreien Montag hofft, den enttäuscht der Berliner Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck. Träger des sogenannten Wegerisiko ist der Arbeitnehmer. Demnach besteht nur ein Anrecht auf Bezahlung, für geleistete Arbeitszeit. Wer nicht am Arbeitsplatz erscheint, riskiert sogar, sich eine offizielle Abmahnung einzuhandeln.
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Sind entsprechende Verkehrsstörungen rechtzeitig angekündigt, könnten Arbeitgeber erwarten, dass Beschäftigte sich informieren und andere Verkehrsmittel wählen, etwa die Bahn, so Bredereck.
Experte rät zu Absprachen mit Arbeitgebern – Umwege in Kauf nehmen
Er empfiehlt Beschäftigten in jedem Fall, rechtzeitig Absprachen mit dem Arbeitgeber zu treffen – und konkret nachzufragen, wie man bei Verkehrsstörungen vorgehen soll. Denkbar ist etwa, dass man mit dem Arbeitgeber eine Freistellung vereinbart oder Urlaub nimmt. Auch der Abbau von Überstunden, die Nutzung von Gleitzeit oder die Arbeit im Homeoffice können eine Option sein.
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Ein Recht auf Homeoffice hat man allerdings nur, wenn dieses mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde, etwa im Arbeitsvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag, betont Bredereck. „Wenn man keine Einigung mit dem Arbeitgeber gefunden hat, sollte man unbedingt losfahren“, rät der Fachanwalt. „Und auch Umwege in Kauf nehmen.“
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