Berlin. Das Elterngeld soll Familien entlasten. Doch es gilt einiges zu beachten. Mit diesen Tipps profitieren Sie am meisten von der Leistung.

  • Das Elterngeld soll es Vätern und Müttern ermöglichen, sich um ihr neugeborenes Kind zu kümmern
  • Dafür wird die Familie vom Staat finanziell unterstützt
  • Wir zeigen, wie sie das Maximum aus dem Elterngeld herausholen

Das Elterngeld ist ein Glücksfall für alle Familien. Es kann vielen Vätern und Müttern ermöglichen, sich in den ersten Lebensmonaten finanziell einigermaßen sorgenfrei um ihr neugeborenes Kind zu kümmern, denn in dieser Zeit gibt es Geld vom Staat. Im Jahr 2023 sind 8,28 Milliarden Euro Elterngeld eingeplant.

Zuletzt ist das Elterngeld in die Schlagzeilen geraten, weil es für Menschen, die sehr gut verdienen, die also mehr als 150.000 Euro im Jahr versteuern müssen, entfallen soll. Wie viele Paare davon ab 2024 betroffen wären, ist unklar: 60.000 Familien laut Familienministerium, das Deutsche Instituts für Wirtschaft geht von 435.000 Paaren aus.

Doch wie viel Geld gibt es überhaupt und wie lange? Mit diesen Ratschlägen des Geldratgebers Finanztip können Eltern das meiste an Elterngeld rausholen.

Elterngeld: So viel gibt es nach der Geburt

Wer sich im ersten Lebensjahr um sein Kind kümmert und deshalb nicht oder nicht Vollzeit arbeiten kann, bekommt monatlich mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro Elterngeld. Den sogenannten Sockelbetrag bekommen Eltern, die vor der Geburt nicht gearbeitet haben, zum Beispiel Studierende.

Bei allen anderen richtet sich die Höhe des Elterngelds nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen aus den letzten zwölf Monaten vor der Geburt.

Dazu ein Beispiel: Anna verdiente vor der Geburt ihres ersten Kindes 3000 Euro brutto, sie bekam rund 2045 Euro ausgezahlt. Sie möchte in den ersten Monaten nach der Geburt nicht arbeiten und entscheidet sich für das Basis-Elterngeld. Sie bekommt monatlich rund 1240 Euro von der Elterngeldkasse.

Mit dem Elterngeldrechner des Familienministeriums lässt sich einfach ermitteln, wie hoch das Elterngeld voraussichtlich ausfallen wird.

Antrag mit Papierkram: Eine Onlinehilfe bietet die Website Elterngeld-digital.de des Bundesfamilienministeriums.
Antrag mit Papierkram: Eine Onlinehilfe bietet die Website Elterngeld-digital.de des Bundesfamilienministeriums. © iStockphoto | ArtistGNDphotography/iStockphoto

Basis-Elterngeld oder Elterngeld Plus? Die Unterschiede

Eltern haben die Wahl zwischen dem Basis-Elterngeld und dem Elterngeld Plus. Das Gesamtbudget an Elterngeld ist immer gleich hoch, egal für welche Variante oder Kombination sich Familien entscheiden.

Der Unterschied besteht darin, wie lange die Familienleistung gezahlt wird. Das klassische Elterngeld gibt es zwölf Monate lang, Elterngeld Plus können Familien doppelt so lange beziehen. Finanztip empfiehlt das Basis-Elterngeld Vätern und Müttern, die in den ersten zwölf Monaten nach der Geburt nicht arbeiten wollen. Denn jeder Verdienst führt zu einer entsprechenden Kürzung des Basis-Elterngelds.

Anders ist das beim Elterngeld Plus. Es ist für jene Eltern zu empfehlen, die zügig wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Bei der Überlegung, wie viele Stunden neben dem Elterngeld Plus sinnvoll sind, ist wichtig: Ein Zuverdienst wird beim Elterngeld Plus erst berücksichtigt, wenn mit der Teilzeit netto mehr verdient wird als die Hälfte des ursprünglichen Nettogehalts vor der Geburt. Ist der Verdienst höher, gibt es weniger Elterngeld Plus.

Dazu ein vereinfachtes Beispiel: Anna verdiente vor der Geburt rund 2000 Euro netto. Danach arbeitet sie Teilzeit und verdient 900 Euro, also 1100 Euro weniger. Sie entscheidet sich für Elterngeld Plus in Höhe von 650 Euro. Das entspricht dem sogenannten Deckelungsbetrag, der Hälfte des Basiselterngelds ohne Teilzeit (65 Prozent von 2000 Euro = 1300 Euro). Insgesamt bekommt sie so 15.600 Euro an Elterngeld (24 Monate mal 650 Euro).

Verdient sie in Teilzeit nach der Geburt 1500 Euro, entfallen nur 500 Euro an Einkommen. Der volle Elterngeld Plus Anspruch von 650 Euro sinkt auf 325 Euro, da nur 65 Prozent des wegfallenden Einkommens (also der 500 Euro) durch das Elterngeld ersetzt werden. Sie bekommt bei mehr Teilzeitarbeit also weniger Elterngeld Plus, nur 7800 Euro (24 Monate x 325 Euro).

Partnerschaftsmonate und Partnerschaftsbonus nutzen

Ganz partnerschaftlich geht es bei der Kinderbetreuung in Deutschland noch nicht zu, auch wenn immerhin im letzten Jahr rund 480.000 Väter Elterngeld bezogen. Das liegt an den zwei zusätzlichen Partnermonaten. Junge Eltern sollten diese auf keinen Fall verschenken. Dazu müssen aber beide Partner Elterngeld beantragen, mindestens für zwei Monate, höchstens für zwölf. Es wäre also nicht möglich, dass etwa Anna für dreizehn Monate Elterngeld beantragt und ihr Partner nur für einen Monat. Die meisten Väter nehmen nur eine kurze Auszeit – durchschnittlich 3,6 Monate.

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Mit dem Partnerschaftsbonus können Paare zusätzlich mindestens zwei, maximal vier Elterngeld-Plus-Monate bekommen. Voraussetzung ist, dass beide Elternteile gleichzeitig zwei bis vier Monate in Folge Teilzeit arbeiten – und zwar jeder mindestens 24 und höchstens 32 Stunden pro Woche. Das funktioniert nur, wenn es gut geplant ist und die Arbeitgeber von beiden mitspielen.

Steuerklasse wechseln: Wann sich das lohnt

Je höher das Nettogehalt vor der Geburt des Kindes ist, desto mehr Elterngeld gibt es. Für Verheiratete rät Finanztip deshalb: Derjenige, der nach der Geburt in Elternzeit geht und sich hauptsächlich um das Kind kümmert, sollte so früh wie möglich in Steuerklasse 3 wechseln. Damit erhöht er sein Nettogehalt und damit auch das Elterngeld.

Aber für die Berechnung des Elterngelds ist die Steuerklasse entscheidend, die überwiegend in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt galt. Deshalb ist Eile geboten.

Wer vor der Geburt in der Steuerklasse 5 oder 4 schon mehr als 2800 Euro netto monatlich verdient, kann sich den Wechsel in die Steuerklasse 3 sparen. Mehr als den Höchstsatz an Elterngeld gibt es nicht. Weitere Tipps und Informationen zum Elterngeldantrag hat Finanztip im Ratgeber Elterngeld zusammengestellt.

Dieser Beitrag erscheint in Kooperation mit finanztip.de. Der Geld-Ratgeber für Verbraucher ist Teil der Finanztip-Stiftung.