Berlin. Zum Jahreswechsel wünscht man sich ein „frohes neues Jahr“. Oder doch ein „frohes Neues Jahr“? Was ist die richtige Schreibweise?

  • Das neue Jahr ist da, die Glückwünsche zum Jahreswechsel können allerdings verwirrend sein
  • Heißt es „frohes neues Jahr“ oder aber „frohes Neues Jahr“?
  • Wir erklären, wie man es richtig schreibt – und wie

Das neue Jahr ist da – und damit auch die Neujahrsgrüße, die in vielen Fällen wohl schriftlich versenden werden. Familienmitglieder, Freunde und Kollegen wollen mit guten Wünschen ins neue Jahr 2024 geschickt werden. Aber wie schreibt man das gleich noch mal richtig?

Es ist noch gar nicht so lange her, da musste das Adjektiv „neues“ in dem Gruß noch zwingend klein geschrieben werden. Wie Sprachexperte Bastian Sick in seiner Kolumne „Zwiebelfisch“ im Jahr 2012 schrieb, galten dabei dieselben Regeln wie für alle anderen Adjektive.

Neujahrsgrüße: Ist „Frohes Neues Jahr“ eine korrekte Schreibweise?

Das „frohe neue Jahr“ war demnach nicht als feststehender Begriff oder Name anerkannt, wodurch eine komplette Großschreibung erlaubt gewesen wäre. Das änderte sich aber 2017 – seitdem gilt das „Neue Jahr“ genau wie etwa der „Neue Markt“ oder die „Neue Deutsche Welle“ als feststehender Begriff.

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    Dementsprechend angenehm ist die Konsequenz für alle Schreibenden: Beide Schreibweisen sind zulässig, „frohes neues Jahr“ genauso wie „frohes Neues Jahr“. Aber aufgepasst! Wer zum verkürzten Gruß greift und auf das „Jahr“ verzichtet, der muss zwingend schreiben: „frohes Neues!“

    „Frohes neues Jahr“: Bis wann darf man sich das wünschen?

    Unklarheit herrscht aber nicht nur über die richtige Rechtschreibung von Wünschen zum neuen Jahr. Auch die Frage, bis wann Neujahrsgrüße überhaupt noch angebracht, stellen sich viele Menschen. Ab wann gelten sie als verspätet und schlechter Stil?

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    Als Faustformel gilt: Mitte Januar sollte Schluss sein mit den Wünschen. „Man sagt, dass das neue Jahr danach schon zu alt ist“, erläuterte Karrierecoach Carolin Lüdemann bereits im vergangenen Jahr. Das gilt auch für Neujahrsgrüße per Brief oder Postkarte. Die Grüße auf Papier sollten Anfang Januar möglichst schnell in den Briefkasten, damit sie bis spätestens zur Monatsmitte beim Empfänger ankommen, so Lüdemann. Diese Regel gelte nicht nur für geschäftliche, sondern auch für private Post.

    Wann man ein frohes neues Jahr auch noch nach Mitte Januar wünschen kann

    Das heißt aber nicht, dass das neue Jahr nach dem 15. Januar kein Gesprächseinstieg mehr sein darf. Das Thema sollte dann nur anders verpackt werden. Eine Möglichkeit wäre zum Beispiel der Satz „Ich hoffe, das neue Jahr hat gut für Sie begonnen“, empfiehlt Lüdemann. „Damit greift man das zwar auf, bleibt aber offener.“

    Das Internetportal stil.de lässt noch ein wenig mehr Spielraum bei der Frage nach dem Ablaufdatum des Neujahrsgrußes. Treffe man langjährige Geschäftspartner oder Kollegen erst Ende Januar, sei ein „frohes neues Jahr“ noch kein Zeichen schlechten Stils. (fmg)