Ratingen/Düsseldorf. Sechs Jahre ist eine Straßenblockade durch einen Hochzeitskorso bei Düsseldorf her. Die juristische Aufarbeitung ist erst jetzt zu Ende.

Sechs Jahre nach einer Straßenblockade durch einen Hochzeitskorso auf der A3 bei Ratingen hat das Landgericht Düsseldorf die Verurteilung eines 32-Jährigen aufgehoben. Das Verfahren gegen den Mann, der in erster Instanz zu 1600 Euro Geldstrafe verurteilt worden war, wurde eingestellt. 

Der Niederländer wehrte sich mit Erfolg im Berufungsverfahren gegen den Schuldspruch. Eine Amtsrichterin hatte den Mann im vergangenen Jahr noch als Anführer des Korsos bestehend aus 15 Autos und damit auch als Verursacher der Straßenblockade ausgemacht und die Geldstrafe verhängt. 

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Das sah die Kollegin am Landgericht nun anders: Nach Auswertung zahlreicher Fotos sei dem Angeklagten nicht nachzuweisen, dass er den Hochzeitkorso mit seinem roten Audi angeführt hatte, erklärte die Richterin. Denn auf den Fotos sei zu erkennen, dass noch weitere Fahrzeuge vor seinem Auto standen. Das Strafverfahren wurde mit Zustimmung aller Prozessbeteiligten eingestellt.

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Die Anklage hatte die minutenlange Blockade als besondere Rücksichtslosigkeit und Gleichgültigkeit gegenüber anderen Autofahrern gewertet. Ausgebremste und aufgebrachte Autofahrer hatten die Blockade gefilmt. Zunächst war gegen alle 15 Korso-Teilnehmer ermittelt worden. 

(dpa)