Hattingen. Die Zahl der Omikron-Fälle unter den Corona-Infektionen steigt in Hattingen weiter an. So sind die aktuellen Quarantäne-Bestimmungen im EN-Kreis.
Ein Viertel der Corona-Infektionen in Hattingen und auch dem gesamten EN-Kreis sind inzwischen nachweislich mit der Omikron-Variante. Konkret: In Hattingen sind es am Mittwoch 93 Fälle, im gesamten EN-Kreis 639. Vermutlich sind es sogar noch mehr, weil nicht alle Testungen entsprechend vorgenommen werden. So geht beispielsweise das Pandemie-Team im Kreis vor.
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Wer Symptome hat, überraschend mit einen positiven Schnell- oder Selbsttest konfrontiert ist oder als Kontaktperson eines Infizierten gilt, der soll einen PCR-Test machen lassen. Das sollte jedem klar sein. Dieser gibt jedoch erst einmal nur Aufschluss darüber, ob jemand tatsächlich mit Corona infiziert ist.
Labor stellt über PCR-Test Variante fest
Wie stellt der EN-Kreis nun fest, ob es sich bei dem Erkrankten um einen Omikron-Fall handelt? „Das Labor, mit dem der Ennepe-Ruhr-Kreis zusammenarbeitet, kann über die PCR-Testung die Virusvariante Omikron feststellen“, erklärt Kreissprecher Ingo Niemann. „Diese Typisierung ist so genau (90 bis 99 %), dass die Quarantäne-Maßnahmen darauf beruhen.“
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Entsprechend fließen diese Fälle dann in die tägliche Statistik ein. Diese wird täglich außer montags aktuell erhoben und bildet das Pandemie-Geschehen ab. Sie wird auch täglich in der WAZ dargestellt.
Bis zu fünf Prozent werden sequenziert
Nimmt der EN-Kreis auch Ganzgenom-Sequenzierungen vor, um zu bestimmen, wie viele der Infizierten die Virusvariante in sich tragen? „Eine Ganzgenom-Sequenzierung hat in der Anfangszeit bei allen Omikron-Fällen stattgefunden. Mittlerweile sendet das Labor nur noch die Anzahl von Testen ein, die vorgeschrieben sind. Das sind derzeit fünf Prozent“, erklärt der Kreissprecher.
Die Quarantäne-Regeln gelten im EN-Kreis
Kontaktpersonen von positiv Getesteten, die einen vollständigen Impfschutz samt Booster vorweisen, sind von der Quarantäne ausgenommen. Für alle Übrigen enden Isolation oder Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen.Für Infizierte sowie Kontaktpersonen ohne den vollen Impfschutz besteht eine Freitest-Möglichkeit nach sieben Tagen. Im EN-Kreis muss dafür ein PCR-Test mit einem CT-Wert von mindestens 30 vorgelegt werden. Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in den Angeboten der Kinderbetreuung können sich als Kontaktpersonen von positiv Getesteten bereits nach fünf Tagen freitesten lassen.
Der prozentuale Anteil der positiven Proben, die auf Omikron sequenziert werden, „richtet sich nach einer Verordnung des Bundes, sie heißt Coronavirus-Surveillance-Verordnung. Danach sind höchstens bis zu fünf Prozent der Proben, die von der Untersuchungsstelle in der jeweils vergangenen Kalenderwoche positiv getestet wurden, im Rahmen einer Vollgenom-Sequenzierung zu untersuchen. Das Labor sendet Proben ein bei Auffälligkeiten in der PCR-Testung, auf Wunsch des Gesundheitsamtes in ausgewählten Fällen oder ansonsten per Zufall“, so der Kreis.
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Die kritische Infrastruktur – zuvorderst Polizei und Feuerwehr – sei nach zwei Jahren Pandemie so aufgestellt, dass ein Zusammenbruch der Infrastruktur in diesen Teilen zunächst nicht zu befürchten ist. Sie waren der eigentliche Grund, warum die Politik die Quarantäne-Regeln noch einmal überdacht hat.
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Nachdem Bund und Länder diese am Freitag vergangener Woche beschlossen hat, sollen in NRW nun ab Donnerstag selbst entscheiden, wie sie mit der Quarantäne umgehen. Der EN-Kreis hat aber bereits am Wochenende entscheiden, das neue Schema umzusetzen.
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„Eine lange Quarantäne ohne Freitest-Möglichkeiten wäre den Bürgerinnen und Bürgern nach den jüngsten Beschlüssen kaum noch zu vermitteln. Wir nutzen daher die Möglichkeit sogenannter Einzelfall-Entscheidungen zur sofortigen Umsetzung der vereinfachten Regeln“, so Krisenstabsleiterin Astrid Hinterthür. Der EN-Kreis war damit Vorreiter in NRW.