An Rhein und Ruhr. Um Schwangere zu schützen, können sich in NRW bis zu zwei Kontaktpersonen impfen lassen. Wir erklären, was Impfberechtigte dabei beachten müssen.
Schwangere gehören zur Risikogruppe und zählen deshalb im Kampf gegen das Coronavirus zu den besonders zu schützenden Personen. Das Problem: Noch fehlen Daten, die Aufschluss über das Risiko einer Coronaschutzimpfung und mögliche Nebenwirkungen geben. Die Ständige Impfkommission rät deshalb von einer flächendeckenden Impfung von Schwangeren ab. Um die Frauen und ihre ungeborenen Kinder dennoch zu schützen, können in NRW schon jetzt bis zu zwei Kontaktpersonen einen Impftermin vereinbaren. Wir erklären, was Sie dabei beachten müssen.
Das NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) rät Angehörigen von Schwangeren, direkten Kontakt mit dem jeweiligen Impfzentrum aufzunehmen. Eine Liste aller 53 Impfzentren inklusive der jeweiligen Adresse und Telefonnummer finden Interessenten im Internet. Dort muss zunächst abgeklärt werden, ob und wann ein Impftermin in Aussicht gestellt werden kann. „Wichtig: Es handelt sich um eine ‚Kann‘-Regelung – die Kommunen sind aktuell nicht verpflichtet, ein solches Angebot zu machen“, betont das MAGS. Ob Angehörige einen Termin bekommen, hänge unter anderem von den Liefermengen ab.
Gesundheitsministerium: Impfungen künftig direkt bei Frauenärzten
Zudem benötigen die beiden Kontaktpersonen neben ihrem Personalausweis eine Bescheinigung des Frauenarztes oder eine Kopie des Mutterpasses. Des Weiteren muss die Schwangere ihre beiden Angehörigen schriftlich als Kontaktpersonen bestätigen. Das MAGS bietet auf seiner Homepage ein entsprechendes Formular zum Download an. Außerdem müssen die Kontaktpersonen – wie alle anderen Impfberechtigten auch – zum Impftermin ihre Terminbestätigung und (falls vorhanden) ihren Impfpass mitbringen.
„Ziel ist es, dass zukünftig bei ausreichend zur Verfügung stehender Impfstoffmenge über die Frauenärzte Impfangebote unterbreitet werden können“, schreibt das MAGS. Dadurch sollen die bürokratischen Hürden abgebaut werden. Einen Termin für die Umstellung nennt das NRW-Gesundheitsministerium aber nicht..