Essen/Dortmund/Hagen. Hier finden Sie Antworten auf alle wichtigen Fragen zum Beruf als Zusteller*in bei der FUNKE Mediengruppe in NRW und können sich direkt bewerben.

Sie haben Interesse an einer Beschäftigung als Zeitungszusteller*in bei der FUNKE Logistik - ein Tochterunternehmen der FUNKE Mediengruppe NRW?

Dann bewerben Sie sich direkt hier auf: www.funke-zusteller.de oder per E-Mail.

Geben Sie in Ihrer E-Mail außer einem kurzen Anschreiben bitte auch ein, in welcher Stadt oder welchem Stadtteil Sie gerne eingesetzt werden möchten. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Hier per E-Mail bewerben

Wer darf zustellen?

Egal, ob Rentner*in, Schüler*in, Studierende oder Berufstätige – jeder kann zustellen? In der Zustellung sind Sie ein wichtiges Teammitglied für uns und unsere Leserschaft. Durch Sie erhalten unsere Abonnent*innen von montags bis samstags in den frühen Morgenstunden Ihre Lektüre. Für die Zustellung von Tageszeitungen benötigen wir volljährige Bewerber*innen, die die nötigen körperlichen und persönlichen Voraussetzungen mitbringen, um bei Wind und Wetter und zu früher Stunde zuverlässig Zeitungen an unsere Leserschaft auszuliefern.

Das Verteilen von kostenlosen Wochenzeitungen, auch bekannt als Anzeigen- oder Wochenblätter, ist prinzipiell ab einem Mindestalter von 14 Jahren möglich, allerdings mit rechtlichen Einschränkungen: So darf die tägliche Arbeitszeit zwei Stunden nicht überschreiten, die schulischen Verpflichtungen sollen nicht vernachlässigt werden und die körperliche Belastung der Tätigkeit muss vertretbar sein. Um all das sicherzustellen, ist stets eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt die Art, das Ausmaß und die Rahmenbedingungen unter denen Minderjährige in Deutschland beschäftigt werden dürfen (www.gesetze-im-internet.de, BMAS).

Was wird zugestellt?

Die FUNKE Logistik NRW verteilt im Eigenvertrieb Tageszeitungen, Zeitschriften, Prospekte, Anzeigenblätter und Wochenzeitungen.

Unter Tageszeitungen verstehen wir täglich (außer sonntags) erscheinende Zeitungen, wie unsere Titel WAZ, NRZ, WP und WR, die an Abonnent*innen innerhalb eines bestimmten Zustellgebiets verteilt werden. Weitere Produkte können Fremdzeitungen anderer Verlage, Prospekte oder Zeitschriften sein.

Die Wochenanzeiger und Wochenzeitungen sind kostenlose Anzeigenblätter, die 1-mal pro Woche (samstags) erscheinen.

Wer verteilt, wenn ich krank oder im Urlaub bin?

In Krankheitsfällen informieren Sie bitte umgehend Ihre Gebietsleitung. Sofern möglich teilen Sie dieser Ihre Vertretung mit. Sofern Sie selbst keine Vertretung stellen können, wird sich Ihre Gebietsleitung darum kümmern.

Ihr Urlaub wird im Voraus mit Ihnen geplant und besprochen. Sofern Sie aus gegebenem Anlass kurzfristig Urlaub benötigen, sprechen Sie bitte mit Ihrer Gebietsleitung. Sie werden sicher eine Lösung finden!

Wann wird zugestellt und wie lange dauert ein Zustellgang?

Die Zustellung adressierter Tageszeitungen erfolgt montags bis samstags in den frühen Morgenstunden bis spätestens 06.00 Uhr. Die Zustelldauer hängt von der Anzahl der Exemplare sowie der Struktur des eigenen Bezirkes ab. Die Zustelldauer im Minijobbereich beträgt etwa 60-90 Minuten täglich. Es sind auch Beschäftigungen darüber hinaus bis hin zu 5 Stunden pro Tag in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung möglich. Dies hängt jedoch von individuellen Gegebenheiten ab. Sprechen Sie uns an, sodass wir hier die Möglichkeiten prüfen können.

Der Wochenanzeiger wird 1-mal wöchentlich (samstags) tagsüber zugestellt. Hierbei hängt der genaue Verteilzeitraum vom Gebiet ab. Ihre Gebietsleitung wird mit Ihnen die genauen Einsatzzeiten vor Ihrem ersten Einsatz klären.

Wo wird zugestellt?

Als Tageszeitungszusteller*in ist Ihnen ein fester Zustellbezirk zugewiesen, für den Sie allein zuständig sind. Sie haben die Aufgabe, alle im Zustellbuch genannten Adressen in diesem Gebiet zu beliefern. Die Betriebsleitungen versuchen stets, Ihnen einen möglichst nahe gelegenen Zustellbezirk zuzuweisen, d.h. mit etwas Glück können Sie direkt vor Ihrer Haustür mit Ihrer Arbeit beginnen. Möchten Sie als Vertretung für einen anderen Zusteller oder eine andere Zustellerin einspringen, kann es natürlich sein, dass sie auch mal in einem weiter entfernten Bezirk tätig werden. Ob dies möglich ist, hängt auch davon ab, wie mobil Sie sind. Die Größe Ihres Zustellbezirks erfahren Sie im Einstellungsgespräch mit Ihrer Gebietsleitung.

Wie wird zugestellt?

Die Zustellung erfolgt in Zeitungsrollen oder Briefkästen, bei Mehrparteienhäusern befinden sich Briefkästen häufig auch im Gebäudeinnern. Teilweise erhalten Sie die passenden Hausschlüssel, um die Auslieferung durchführen zu können. Weitere Zustellwünsche der Abonnent*innen können Sie Ihrem Zustellbuch entnehmen. Ihre Gebietsleitung wird Ihnen aber vorab alle notwendigen Unterlagen genau erklären. Zudem erfolgt eine Einarbeitung durch erfahrene Zusteller oder Zustellerinnen.

Wie bekomme ich meine Tageszeitungen?

Sie holen die zuzustellenden Zeitungen selbst direkt an einer bestimmten Abladestelle in der Nähe Ihres Wohnortes oder Ihres Zustellbezirkes ab. Je nach Ort liegen die Zeitungen in der Regel zwischen Mitternacht und 2 Uhr morgens an der Abladestelle (Abweichungen möglich). Falls es darüber hinaus Besonderheiten gibt, erfahren Sie dies vor Arbeitsantritt bei der Einarbeitung oder von Ihrer Betriebsleitung.

Darf ich für mehrere Unternehmen arbeiten?

Gesetzlich ist dies möglich. Dies hängt jedoch auch mit dem jeweiligen Arbeitgeber zusammen. Sprechen Sie uns gerne an, es gibt sicherlich eine Lösung.

Wie ist mein Versicherungsschutz (Minijob, Teilzeitjob)?

Wir bieten Ihnen unterschiedliche Arbeitszeitmodelle – ob Minijob, Teilzeit oder Vollzeit – an und versuchen das Passende in Ihrer Wohnortnähe zu finden. Ab 18 Jahren können Personen als Zusteller*in in der adressierten (Tageszeitungszustellung) sowie in der unadressierten Zustellung (Wochenanzeiger) in Teilzeit oder auf Minijob-Basis eingesetzt werden. In welche Kategorie Ihr Job als Zusteller*in letztlich gehört und wie umfangreich Ihre Beschäftigung ist (Vertretung oder dauerhafte Zustellung), vereinbaren Sie mit Ihrer Gebietsleitung. Der Versicherungsschutz ist in jedem Fall über uns abgedeckt.

Was ist zum Thema Arbeitssicherheit und Zustell-Ausrüstung zu beachten?

Die Themen Arbeitssicherheit und Zustell-Ausrüstung sollte man keinesfalls zu leicht nehmen, schließlich geht es hier um das eigene körperliche Wohlergehen. So helfen z.B. Reflektoren, nachts oder bei schlechter Sicht besser gesehen zu werden. Transporthilfen geben Ihnen nicht nur ein gutes Gefühl, sondern erleichtern und beschleunigen auch Ihre Arbeit.

Auch Ihr Arbeitgeber hat ein Interesse daran, dass Sie Ihrem Job möglichst störungsfrei und ungefährdet nachgehen können. Wir stellen Ihnen deshalb einige Hilfsmittel für die Zustellung zur Verfügung.

Wie geht es nach meiner Bewerbung weiter?

Sobald Ihre Bewerbung bei uns eingeht, prüfen die Mitarbeitenden vor Ort in welchen naheliegenden Gebieten Sie eingesetzt werden können. Um einen persönlichen Eindruck von Ihnen zu erhalten, laden wir Sie als nächsten Schritt zu einem Vorstellungsgespräch ein. Dort werden Ihnen alle Grundlagen der Zustellung vorgestellt und alle Ihre offenen Fragen geklärt. Sind Sie und Ihre Gebietsleitung sich einig und alle Fragen sind geklärt, erhalten Sie einen Arbeitsvertrag von uns und können sofort erfolgreich in der Zustellung durchstarten.

Gibt es eine Möglichkeit, die Zustell-Tätigkeit vorab kennen zu lernen?

Bevor Sie das erste Mal alleine einen Zustellbezirk austragen, erhalten Sie eine Einarbeitung durch einen erfahrenen Zusteller oder eine erfahrene Zustellerin. Der Kollege oder die Kollegin zeigt Ihnen in der Praxis was genau Ihre Aufgaben sind und welche Tricks und Tipps es innerhalb der Zustellung gibt. Es können auch sogenannte "Schnuppernächte" vereinbart werden.

Wann kann ich mit dem Job in der Tageszeitungszustellung beginnen?

Sie bewerben sich telefonisch, per E-Mail oder direkt über www.funke-zusteller.de bei uns. Nachdem Ihre Bewerbung bei uns eingegangen ist, werden Sie im Regelfall binnen 3 Werktagen telefonisch von Mitarbeitenden vor Ort kontaktiert damit ein gemeinsames Vorstellungsgespräch geplant werden kann. Je nach Situation kann es teilweise nur wenige Tage dauern, bis Sie mit der Einarbeitung starten können. Dafür ist es besonders wichtig, dass Sie uns Ihre vollständigen Kontaktdaten zukommen lassen, damit wir Sie auch erreichen können. Wir versichern Ihnen, dass diese Daten vertraulich behandelt werden und ausschließlich zum Zweck Ihrer Bewerbung dienen.

Tageszeitung austragen, was verdiene ich in der Zustellung und wann bekomme ich mein Geld?

Die Vergütung richtet sich nach der geleisteten Arbeitszeit. Diese variiert aufgrund von unterschiedlichen Gegebenheiten (bspw. Anzahl der Abonnements) je nach Bezirk. Pauschale Aussagen dazu sind leider nicht möglich. Zur Orientierung:

Als Zusteller*in hat man in einem gewissen Rahmen die Möglichkeit, den Verdienst selbst zu bestimmen, je nachdem, wie viele Bezirke im Zustellfenster übernommen werden können.

Als Minijobber ist eine monatliche Vergütung von € 400 bis hin zur € 538-Grenze durchaus üblich.

Darüber hinaus kann auch ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eingegangen werden mit Verdienstmöglichkeiten – je nach Arbeitszeit – zwischen € 600 bis € 1.800. Teilweise auch darüber hinaus.

Für die Nutzung des PKWs in der Zustellung erhalten Sie Kilometergeld in Höhe von € 0,30 pro gefahrenem Kilometer.

Über die reguläre Zustelltätigkeit hinaus kann sich in einigen Fällen auch die Möglichkeit ergeben, zusätzliche Tätigkeiten zu übernehmen.

Die Vergütung erfolgt Anfang des Folgemonats und wird auf Ihr Konto überwiesen.

Welche Unterlagen benötige ich für die Einstellung?

  • Steueridentifikationsnummer (www.bzst.de)
  • Ausweisdokument
  • Sozialversicherungsausweis (www.deutsche-rentenversicherung.de), wird ausgestellt anhand der Versicherungsnummer bei einer Krankenkasse. Bei Verlust gibt es einen Ersatz-Sozialversicherungsausweis bei der Deutschen Rentenversicherung, der über die Krankenkasse zu beantragen ist
  • Arbeitsgenehmigung für Nicht-EU-Bürger (Ausländerbehörde des Zuständigkeitsbereiches, in dem der Wohnsitz gemeldet ist)
  • Girokonto für die Überweisung des Lohnes
  • Versichertenkarte (Krankenkasse)
  • Optional: Führerschein und Fahrzeugschein (soweit vorhanden)