Berlin (dpa/tmn). Kennen Sie, oder? Alles wird teurer. Das gilt in der Regel auch für die Autoversicherungen. Dagegen können Vergleiche und Spartipps helfen - welche Policen brauch ich?
Auf eines müssen sich viele Autobesitzer einstellen: Die Versicherungstarife dürften steigen. Doch nicht alle Anbieter erhöhen gleich stark, erläutert die Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe 11/2023) und nennt Tipps.
Die Kosten für eine Autoversicherung sind sehr individuell und hängen von vielen Faktoren ab. Unter anderem vom Automodell, Laufleistung, Alter oder Kreis der Fahrer. Wo parkt das Fahrzeug? An der Straße oder in einer Garage? Welche Leistungen will man?
Sparoptionen prüfen
Vertragsoptionen wie Werkstattbindung bei Kaskoschäden, eingeschränkter Fahrerkreis, Telematiktarife (ein Zusatzgerät im Auto kontrolliert die Fahrweise) oder jährliche anstelle halb-, respektive vierteljährlicher Zahlweise der Rechnung können aber Einsparungen bringen.
Immer überprüfen: Stimmt meine angegebene Laufleistung noch? Denn wer etwa Arbeitswege durch mehr Homeoffice einspart, kann die neuen Laufleistungen - meist auch unterjährig - melden und sparen. Allerdings müssen auch Mehrleistungen gemeldet werden.
Vergleiche und Wechselwille können Geld sparen. Dabei aber nicht nur nach den billigsten Tarifen allein gucken, sondern auch danach, ob sich die neuen Leistungen zu den bisherigen nicht ungewollt ändern.
Wer nicht wechseln will, kann vielleicht auch sparen: Einfach den bisherigen Anbieter mit Verweis auf etwaige Kündigungsgedanken kontaktieren und nach besseren Konditionen fragen.
Welche Versicherungen brauche ich überhaupt?
Zwingend ist wie ihr Name schon sagt die Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie deckt bei Unfällen die Schäden Dritter. Ratsam sind laut „Finanztest“ eine Deckungssumme von mindestens 100 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden und mindestens 15 Millionen Euro Maximaldeckung pro geschädigter Person.
Auch auf die sogenannte Mallorca-Police achten. Sie erhöht die Deckungssumme der Kfz-Haftlichtversicherung für Leihwagen im Ausland mindestens auf ein in Deutschland vorgeschriebenes Niveau.
Wenn das als Minimum gegeben ist, lässt sich der neue Tarif in der Regel nach dem günstigsten Preis aussuchen. Für alte Gebrauchtwagen ist dieses Minimum meist ausreichend. Doch vergleichen lohnt auch hier. Denn die freiwillige Teilkaskoversicherung kostet im Bundle oft nicht viel mehr, so „Finanztest“.
Teil- und Vollkasko erweitern den Schutz
Die Teilkasko greift etwa bei Brand-, Sturm- oder Hagelschäden und Diebstahl. Hier unter anderem darauf zu achten, dass nicht nur direkte Schäden durch Tierbisse, sondern auch Folgeschäden mit mindestens 5000 Euro abgedeckt sind. Auch bei Wildunfällen sind besser „Tiere aller Art“ oder „alle Wirbeltiere“ mit drin.
Zudem ist wie bei Kaskoversicherungen generell auf den sogenannten Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit zu achten. Meist ein Standard mittlerweile. Ansonsten könnte ein Versicherer bei groben Fahrlässigkeiten Leistungen im Verhältnis zur Schwere des Vergehens kürzen oder sogar entfallen lassen.
Achtung, es gibt auch hier Ausnahmen: Kürzungen etwa wegen grober Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit Diebstahl, Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sind davon in der Regel ausgenommen. Dabei gelten immer die Bedingungen der Einzelverträge.
Für einen Rundumschutz speziell von Neuwagen, teure Gebrauchte und speziell E-Autos kann eine Vollkasko dienen. Sie umfasst alle Punkte der Teilkasko und begleicht zudem Schäden durch Vandalismus und solche, die durch selbst verschuldete Unfälle entstehen.
Auch für E-Autos ist eine Vollkasko sinnvoll
Bei Tarifen für E-Autos darauf achten, dass der Akku mindestens 24 Monate zum Neuwert versichert ist. Bei einer Vollkasko sollte hier am besten eine Allgefahrenabdeckung greifen. Sie leistet für alles, was nicht explizit ausgeschlossen wurde. Und in der Teilkasko sollten Folgeschäden durch Tierbisse oder Kurzschluss bis mindestens 20 000 Euro drin sein.
Generell rät „Finanztest“ für Kaskoversicherungen eine Selbstbeteiligung von 150 Euro in der Teil- und 300 Euro in der Vollkasko sinnvoll. Bis zu diesen Summen zahlt man den Schaden dann selbst. Niedrigere Summen machen aus der Erfahrung der Experten die Policen deutlich teurer. Und höhere brächten kaum Vorteile bei den Beiträgen.
In der Regel endet das Versicherungsjahr der meisten Verträgen am 31. Dezember. So muss die formlose Kündigung spätestens am 30. November beim Versicherer sein. Es gibt aber auch Sonderkündigungsrechte. Etwa dann, wenn sich der Beitrag ohne vorhandenen Schadenfall erhöht. Das fällt nicht immer sofort auf, wenn zum Beispiel eine neue günstige Schadenfreiheitsklasse den Gesamtbetrag trotz Erhöhung sogar reduziert.