Kreis Olpe. (wp) "Die Folgen des Orkans Kyrill sind bis heute sichtbar und bedeuten für die betroffenen Forstwirte eine erhebliche finanzielle Belastung", meint Joachim Lumberg, Sachgebietsleiter im Finanzamt Olpe. ...

... Das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat gehandelt und der Forstwirtschaft kurzfristig steuerliche Erleichterungen eingeräumt.

So können zum Beispiel Waldbesitzer, die für ihren Forstbetrieb nicht buchführend sind, für die durch den Orkan verursachten Kalamitätsnutzungen zur Abgeltung der Betriebsausgaben auf Antrag einen erhöhten Pauschsatz von den dazugehörigen Erlösen abziehen. Forstbetriebe, die dagegen bilanzieren, können Billigkeitsanträge stellen, über welche die örtlich zuständigen Finanzämter im Einzelfall entscheiden.

Die Finanzverwaltung stellt auf der Internetseite der Oberfinanzdirektion Münster www.ofd-muenster.de zentral Informationsmaterial und Hilfestellungen zur Verfügung. Dort sind unter dem Punkt "Aktuelles" unter anderem eine Arbeitshilfe und eine Berechnungshilfe zu finden. "Die Arbeitshilfe stellt auf wenigen Seiten die Voraussetzungen der Billigkeitsmaßnahmen dar", erläutert Joachim Lumberg. "Eine besondere Hilfestellung ist die Berechnungshilfe. Sie ist selbstrechnend und kann der Steuererklärung ausgefüllt beigefügt werden, sofern die erhöhten Pauschsätze in Anspruch genommen werden sollen."

Weitere Fragen zu diesem Thema beantwortet das Finanzamt Olpe.