Wenden. Da wird manch ein Grundstücksbesitzer in der Gemeinde Wenden in diesen Tagen seinen Besitz genauer unter die Lupe nehmen und so manchem Regentropfen hinterher spionieren. Denn mit dem Jahreswechsel wird die Abwassergebühr gesplittet. ...
... Künftig wird dann zwischen Schmutz- und Niederschlagswasser differenziert. Für Grundstückseigentümer bedeutet das: Sie müssen eine separate Regenwassergebühr entrichten.
Damit die Gebührenhöhe berechnet werden kann, wurden vergangenen Freitag Erfassungsbögen zur Selbstauskunft an die Grundstückseigentümer verschickt. Die Bögen enthalten einen Grundstücksumriss, auf dem Dachteilflächen und versiegelte Flächen eingezeichnet sind. Ermittelt wurden die Flächen von knapp 6 690 Grundstücken anhand von 162 geschossenen Luftbildern. In einer Datenbank liegen der Gemeinde so 54 990 Einzelflächen vor. 31 002 Dachteil-, 23 988 versiegelte Flächen.
Nun werden die Eigentümer gebeten, anzugeben, ob sie ein Gründach haben oder ob Flächen, die um das Haus führen, wasserundurchlässig sind. Zudem müssen sie ankreuzen, welche Wege das auf ihr Grundstück niederprasselnde Regenwasser nimmt. Fließt es in den Kanal? In eine Zisterne? Versickert es? Oder rinnt es in Gewässer?
Vor dem Wendener Rathaus stand gestern ein Info-Mobil der Firma WTE Betriebsgesellschaft mbH Hecklingen. Im Auftrag der Gemeinde kümmert sich die Firma um die Abwicklung der Haushaltserhebung und steht Grundstücksbesitzern mit Rat und Tat zur Seite. "Mit so viel Ansturm haben wir gar nicht gerechnet", sagt Kay Watermann, Projektentwickler der WTE. Bereits um 8 Uhr standen die ersten Bürger auf dem Rathausvorplatz. Frust über die neue Gebühr wurde kaum entladen. "Die meisten fassen es gut auf", sagt Charly Nauroth, WTE. "Die Menschen fragen weniger, wieso, weshalb, warum. Vielmehr haben sie technische Fragen und informieren sich, wo sie ihr Kreuz setzen müssen."
Anita Freund interessierte vor allem, "ob's billiger wird." Die Bürgerin freute sich über die mobile Beratung. "Der Bogen war gut erklärt, aber ich will sicher sein, dass ich nichts verkehrt mache." Auch Sandra Exler sicherte sich ab. "Als Häuslebauer, da schaut man erstmal ein bißchen komisch aus der Wäsche, wenn einem so ein Brief ins Haus flattert." Verständnis für die neue Gebühr zu haben, fällt nicht immer leicht. "Immer mehr Ausgaben kommen auf einen zu. Der Bürger soll zahlen und dabei fröhlich sein." Bernhard Klein, Ortsvorsteher Altenhof, fragt sich da bereits: "Was kommt als nächstes dran?"
Berechnet wird die Regenwassergebühr pro Quadratmeter versiegelte und bebaute Grundstücksfläche. Der Gedanke: Den Eigentümern Gebühren für das Regenwasser aufzuerlegen, das in den Kanal fließt und so der Abwasserreinigung zugeführt wird. Häuslebauer, die das Regenwasser in ihrer Grünfläche versickern lassen, brauchen keine Gebühr zahlen. Ebenso Grundstücksbesitzer, die das Wasser in einen Bach leiten.
Kämmerer Bernd Clemens betont den Gerechtigkeitsgedanken hinter der Rechtsprechung, die Städte und Gemeinden in NRW zur "gesplitteten Abwassergebühr" zwingt. "Diejenigen, die auf ihrem Grundstück viel versickern lassen, sollen begünstigt, diejenigen, die viel in den Kanal fließen lassen, belastet werden." Der Kämmerer schätzt, dass sich für den Bürger nicht viel ändern wird. "Der Bürger zahlt bislang auch Regenwassergebühren, die sind nur schon in den Abwassergebühren enthalten." Die gesplittete Abwassergebühr könne sich nun positiv auf das Portemonnaie manch eines Bürgers auswirken.
Härter könne es große Firmen oder den Einzelhandel treffen. Bislang mussten diese meist wenig Gebühren zahlen, da sie kaum Frischwasser verbrauchen. Nun wird jedoch geschaut, was mit dem Regenwasser passiert, das sich auf den oftmals großflächigen Dächern sammelt. "Da muss geprüft werden, ob die Mengen an Wasser in den Kanal geleitet werden. Ebenso wird es Firmen im Gewerbegebiet vermutlich härter treffen."
Auch über Zisternen, in denen Regenwasser aufgefangen wird, müssen auf dem Bogen Angaben gemacht werden. Clemens: "Allerdings nur bei einem Speichervolumen von mehr als drei Kubikmetern. Die Zisternen wurden bislang nicht, werden demnächst aber mit erfasst. Denn die Frage ist, was passiert, wenn die Tonne voll ist? Fließt das überlaufende Wasser womöglich in den Kanal? Dann zählt das voll zu den versiegelten Flächen."
Bis zum 31. Oktober sollen die Bögen an die Gemeinde zurückgeschickt werden.
"Lieber Gott, laß es nicht regnen", sprach eine Dame vor dem Info-Mobil ihre Hoffnung aus. Dabei ist die Berechnung der Gebühr weitgehend unabhängig von der Niederschlagsmenge. "Wir gehen immer von der höchsten Regenmenge aus."