Bonn. Bei einer Eigentumswohnung schauen Käufer zunächst auf den Preis. Doch das ist längst nicht alles. Denn unter Umständen müssen sie auch für teure Sanierungen zahlen, von denen sie noch gar nichts wissen. Um böse Überraschungen zu vermeiden, müssen sie sich vorab genau informieren.

Beim Kauf einer Eigentumswohnung kommt es nicht nur auf den Preis an. Auch die Nebenkosten spielen eine große Rolle. Denn neben den monatlichen Raten für den Kredit müssen Besitzer auch Hausgeld zahlen, erklärt der Verein "Wohnen im Eigentum" in Bonn. Das Problem: Das Hausgeld ist höher als die Nebenkosten bei Mietwohnungen. Für Eigentümer fallen zusätzlich Kosten für die Verwaltung oder auch Reparaturkosten für Heizung oder Aufzug an.

Ein Risiko können auch Sanierungen sein, die den einzelnen Eigentümer mit 10.000 Euro oder mehr belasten können. Denn ist die Maßnahme zur Erhaltung des Gebäudes notwendig, kann sie mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, auf die finanzielle Situation des einzelnen Eigentümers muss keine Rücksicht genommen werden. Vor diesen Fallen könne sich Käufer aber schützen, wenn sie alle Informationsmöglichkeiten ausschöpfen. Worauf es ankommt:

Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung einsehen

Diese Dokumente sind die Verfassung der Eigentümergemeinschaft. Falls sie nicht dem Notarvertrag beigefügt ist, sollten sie vom Verkäufer verlangt werden. Hier finden sich Informationen wie die Kostenverteilungsschlüssel oder ob etwa für die Sanierung von Balkonen oder Fenstern der einzelne Eigentümer oder die Gemeinschaft aufzukommen hat.

Laufende Kosten überprüfen

Das Hausgeld umfasst Betriebskosten für Wasser/Abwasser, Heizung, Straßenreinigung, Müllentsorgung, Kosten für die Verwaltung und die Instandhaltungsrücklage. Käufer sollten sich nicht nur die monatliche Höhe nennen lassen, sondern auch die letzten Jahresabrechnungen einsehen: Gab es häufig erhebliche Nachzahlungen, müssen sie das bei der Kalkulation berücksichtigen.

Ältere Beschlüsse einsehen

Käufer sind an Beschlüsse der Eigentümerversammlung gebunden. Das gilt auch, wenn die aus der Zeit vor dem Kauf stammen. Daher sollten Käufer diese Dokumente kennen, um zu wissen, ob zum Beispiel Sanierungsmaßnahmen anstehen. Die Führung der Beschluss-Sammlung ist Aufgabe des Verwalters. Der Käufer hat dort kein Einsichtsrecht, aber der Verkäufer kann ihm die Beschlüsse beschaffen. Gibt es noch keine Beschlüsse, können Tagesordnungen und Protokolle der Eigentümerversammlungen wichtige Hinweise geben. (dpa)