Berlin. Grundsätzlich dürfen nicht nur Grünabfälle und Obstreste in der Biotonne landen, sondern auch Käse oder Tierknochen. Mit Speiseresten dürfen es Verbraucher aber nicht allzu sehr übertreiben. Was genau in die Biotonne darf, entscheidet aber der zuständige Entsorger vor Ort.
Was in eine Biotonne gehört, entscheidet der zuständige Entsorger. Grundsätzlich dürfen aber laut Bioabfallverordnung nicht nur Grünabfälle und Obstreste in der grünen oder braunen Tonne landen. Darin ist laut Bundesumweltministerium auch die Entsorgung von Käse einschließlich der Naturrinde sowie von Fischgräten und Tierknochen in haushaltsüblichen Mengen möglich. Fischgräten werden am besten in Zeitungspapier eingewickelt, es sollte aber nicht bunt bedruckt sein.
Brot und Milchprodukte wie die Reste von Joghurt und Quark dürfen ebenfalls in diese Tonne, Milch selbst aber nicht. Mit Speiseresten sollten es Verbraucher aber nicht übertreiben. Nur haushaltsübliche Mengen von rohen, gekochten oder verdorbenen Nahrungsmitteln sind gut, ebenfalls möglichst in schwarz-weißes Zeitungspapier verpackt. (dpa)