Gülzow-Prüzen. Heimwerker können anhand der Kennung ihres Bauholzes erkennen, woher das Produkt stammt. Denn Holz darf in Europa nur verkauft werden, wenn es eine sogenannte CE-Kennzeichung trägt. So weiß der Verbraucher, dass das Produkt die Anforderungen der angegebenen Norm erfüllt.

Woher ihr Bauholz kommt, können Heimwerker anhand einer Kennung des Herstellers auf dem Produkt nachvollziehen. Darauf weist die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) hin.

Bei Massivholz, auch als Vollholz bezeichnet, ist das der Betrieb, der das Holz nach dem Schnitt sortiert - in der Regel ein Sägewerk, ein Holzhändler oder ein Zimmerer. Ist das Holzprodukt geklebt worden, etwa aus Schichtholz, wird direkt ein Betrieb angegeben, der das Produkt so zusammengebracht hat.

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In Europa darf nur Bauholz auf dem Markt sein, das eine CE-Kennzeichnung trägt. Damit bestätigt der Hersteller, dass das Produkt die Anforderungen der angegebenen Norm erfüllt und im Sinne des Bauordnungsrechts brauchbar ist, erläutert FNR. (dpa)