Saarbrücken. Wer falsch lüftet und heizt, der riskiert Schimmelbildung in den vier Wänden. Bei Schimmel in der Mietwohnung muss der Mieter für den Schaden aufkommen. Laut Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken, müssen Vermieter zuvor aber eine Frist zur Beseitigung einräumen.

Falsches Heizen und Lüften kann teuer werden. Verursacht ein Mieter durch sein Verhalten einen Schaden an der Wohnung, muss er dafür aufkommen. Das gilt etwa, wenn sich Schimmel bildet. Der Vermieter muss jedoch zuvor eine Frist zur Beseitigung setzen, wie sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken ergibt (Az.: 10 S 29/11). Darauf weist der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen hin.

In dem verhandelten Fall hatte sich in einer Wohnung Schimmel gebildet, weil der Mieter nicht richtig lüftete und heizte. Der Vermieter forderte vor Gericht, dass der Mieter die Kosten für die Beseitigung des Schimmels übernehmen müsse. Er scheiterte damit jedoch, weil er keine Frist zu dessen Beseitigung gesetzt hatte. (dpa)