Recklinghausen. Eine helle Mietwohnung - darüber freuen sich viele. Was jedoch, wenn sich die Räumlichkeiten zu sehr aufheizen? Ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg schafft jetzt Klarheit: Die Schutzvorkehrungen müssen den baurechtlichen Bestimmungen zum Zeitpunkt des Baus entsprechen.

Mieter in einem Neubau haben Anspruch auf einen angemessenen Hitzeschutz. Das gelte besonders, wenn es sich um eine hochpreisige, gut ausgestattete Wohnung handelt, erläutert Claus O. Deese, Geschäftsführer vom Mieterschutzbund in Recklinghausen.

Er beruft sich auf ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg (Az.: 46 C 108/04). In dem verhandelten Fall ging es um eine Wohnung, die sich durch die Sonne auf deutlich über 26 Grad aufheizte. Der Mieter forderte daher vor Gericht einen Wärmeschutz - erfolgreich.

Vermieter musste nachrüsten

Die Richter entschieden, dass die Schutzvorkehrungen an einer Wohnung den baurechtlichen Bestimmungen zum Zeitpunkt des Baus entsprechen müssen. Die Vermieterin musste nachrüsten.