Berlin. . Grundsätzlich dürfen Mieter auf dem Balkon grillen. Allerdings sollten sie darauf achten, dass ihre Nachbarn nicht übermäßig belästigt werden. Aus Feuerschutzgründen wird in den Hausordnungen oftmals das Grillen auf dem Balkon gänzlich verboten oder auf Elektrogrills beschränkt.

Grillen auf dem Balkon ist grundsätzlich erlaubt. Allerdings nur, wenn die übrigen Bewohner des Hauses hierdurch nicht übermäßig belästigt werden. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin hin. Zieht der Rauch direkt in das Fenster eines Nachbarn, ist diese Grenze in der Regel überschritten.

Aus dem allgemeingültigen Gebot der Rücksichtnahme ergibt sich, dass während der Grillsaison allenfalls zweimal im Monat auf dem Balkon gegrillt werden darf. Nachbarn sollte hierbei durch eine vorherige Ankündigung die Möglichkeit gegeben werden, sich vor Rauch- und Geruchsbelästigungen zu schützen.

Grillen oft aus Feuerschutzgründen verboten

Aus Feuerschutzgründen wird in den Hausordnungen oftmals das Grillen auf dem Balkon gänzlich verboten oder auf Elektrogrills beschränkt. Gerade in Wohnungseigentumsgemeinschaften gelten diesbezüglich zumeist strenge Vorgaben. Wer sich als Mieter an solche Regeln trotz Abmahnung nicht hält, dem kann schlimmstenfalls die Kündigung drohen.